Frage an Wolfgang Gunkel von Dennis K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Gunkel,
wenn es Ihrer Meinung nach in jeder Fraktion ausgewiesene Experten gibt, nach welchen Kriterien stimmen dann die „Nicht-Experten“ für oder gegen ein Gesetz? Nur aus „Partei-Zwang? Die meisten Antworten auf abgeordnetenwatch.de vermitteln jedenfalls nicht den Eindruck, dass nur Politiker für die Verschärfung des WaffG gestimmt haben, die sich auch ausgiebig mit der Problematik auseinandergesetzt haben!
Leider haben Sie (und auch Frau Fograscher!) meine konkreten Fragen vom 17.07.08 NICHT beantwortet:
- Sollte ein Gesetz nicht eine eindeutige Aussage beinhalten?
- Wie kann es sein, dass ein Gesetz unterschiedliche Interpretationen zulässt?
- An welche der gegensätzlichen Antworten soll sich der Bürger halten?
- Woher soll der Bürger und der Polizeibeamte VOR einer Kontrolle wissen, wie das Gesetz richtig ausgelegt wird (ein mir persönlich bekannter Polizeibeamter konnte mir dazu ebenfalls keine Antwort geben)?
Wenn – wie Sie schreiben – die erlaubten Springmesser (bis 8cm Klinge) auch weiterhin geführt werden dürfen, finden Sie es dann nicht extrem unlogisch, dass auch kleinere Einhandmesser nicht mehr geführt werden dürfen? Warum halten Sie – bei gleicher Klingenlänge - ein Einhandmesser für gefährlicher als ein Springmesser, das sogar noch schneller geöffnet werden kann?
Auch Ihre Aussage zu den „Hieb- und Stichwaffen“ ist sehr widersprüchlich: Wenn alle Messer, mit denen man jemanden verletzen kann, auch hierzu bestimmt sind und demnach nicht geführt werden dürfen, warum wurde dann das Führungsverbot für feststehende Messer erst ab einer Klingenlänge von 12 cm beschlossen? Wäre nicht nach dieser Auslegung das Führen von ALLEN Messer verboten?
Auch mit Alltagsgegenständen wie z. B. einem Schraubenzieher oder einem Stein kann man jemanden verletzen. Sind dies dann auch „Hieb- und Stichwaffen“? Selbst ohne Waffen könnte ich jemanden verletzen und sogar töten… darf ich jetzt meine Wohnung nicht mehr verlassen?
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Kreutz
Sehr geehrter Herr Kreutz,
ich hatte bereits in vorangegangenen Antworten festgestellt, dass ich mich bei meinen Entscheidungen von meinem Gewissen und meinem Menschenverstand leiten lasse. Dafür informiere ich mich selbstverständlich umfangreich.
Zu Ihren Detailfragen, möchte ich noch einmal auf die Antworten meiner Kollegin Fograscher verweisen, da Ihnen meine Ausführungen offensichtlich nicht ausreichen. Lassen Sie mich aber bitte einmal grundsätzlich etwas festzuhalten: meiner Meinung und meiner langjährigen Erfahrung als Polizeibeamter nach ist es generell nicht nötig, Waffen und auch Messer, welcher Art auch immer bei sich zu tragen. Dann bräuchten Sie sich auch keine Gedanken zu machen, was erlaubt ist und was nicht. Insofern würde ich jede dahingehende Verschärfung des Waffenrechts bis zu einem völligen Verbot ausdrücklich begrüßen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel