Frage an Wolfgang Gunkel von Mike-Axel J. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Gunkel,
der Fraktionszwang hat Sie wahrscheinlich auch gezwungen, dem Lissaboner Vertrag zuzustimmen.
Meine Farge:
Haben Sie denn diesen Vertrag in Gänze lesen können, dieser hat ja nach Aussage einiger Abgeordneter nur in Auszügen vorgelegen und wenn dem so ist warum haben Sie diesem Ermächtigungsgesetz zugestimmt?
Mit freundlichen Grüßen
Mike-Axel Jäger
Sehr geehrter Herr Jäger,
erlauben Sie mir zunächst eine prinzipielle Bemerkung: den Vertrag von Lissabon mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten aus dem Jahre 1933 gleichzusetzen, empfinde ich als absolute Geschmacklosigkeit. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welch leidvolle Folgen - auch für viele sozialdemokratische Abgeordnete - die Verabschiedung dieses Gesetzes hatte, finde ich das mehr als bedauerlich.
Wie Sie in meiner Antwort an Herrn Padberg vom 14. Juli 2008 nachlesen können, treffe ich meine Entscheidungen allein aus eigenem Willen und nicht aufgrund irgendeines Zwanges.
Mir lag der Vertag in seiner kompletten Fassung vor. Der Vertragstext selbst ist nicht leicht zu lesen. Es handelt sich um einen Änderungsvertrag, in dem lediglich die Änderungen der geltenden EU-Verträge aufgeführt sind. Dieser Umstand ist dem Scheitern des EU-Verfassungsvertrags geschuldet, denn der lag als verständlicher Fließtext vor. Eine konsolidierte Fassung des gesamten Wortlauts des Vertrages ist in Arbeit und ist aber der Öffentlichkeit unter http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2008:115:SOM:DE:HTML verfügbar gemacht worden.
Ich habe dem Vertragsentwurf aus folgenden Gründen meine Zustimmung gegeben:
Seit der letzten Anpassung der EU-Verträge in Nizza im Jahr 2001 sind zwölf Staaten der EU beigetreten. Die EU hat sich dadurch von 15 auf 27 fast verdoppelt. Ein effektives und effizientes Handeln wurde der EU dadurch erschwert. Es ist leicht verständlich, dass 15 Staaten Entscheidungen einfacher treffen können als 27 Staaten. Zumal die EU vor allem aufgrund des Beitritts der zehn ost- und mitteleuropäischen Staaten heute heterogener ist als noch vor vier Jahren.
Vor diesem Hintergrund bringt der Vertrag von Lissabon der Europäischen Union
* mehr Handlungsfähigkeit,
* mehr Demokratie und
* mehr Transparenz.
* Die Grundrechtecharta wird rechtsverbindlich,
* das Europäische Parlament (EP) wird in der Gesetzgebung gleichberechtigt,
* und die nationalen Parlamente bekommen eine eigenständige Rolle in Subsidiaritätsfragen, also bei der Frage, auf welcher Ebene Regelungen getroffen werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel