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Frage von Mark P. •

Frage an Wolfgang Gunkel von Mark P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Gunkel,

vielen Dank für Ihre sehr ausführliche Antwort, in der Sie – im Gegensatz zu anderen Abgeordneten – auf alle meine Fragen eingegangen sind!

Mit Ihrer Antwort zu 5. widersprechen Sie allerdings der Aussage des Innenministers Dr. Schäuble vom 09.04.08, nach der man durch das Führungsverbot der Einhandmesser NICHT BEEINTRÄCHTIGT wird, solange man „andere in der Öffentlichkeit damit nicht belästigt oder bedroht“! Auch auf der Homepage des BMI ist zu lesen "Die Koalition schränkt den rechtstreuen Bürger in seiner Berufsausübung oder anerkannten Freizeitbeschäftigung nicht ein und erkennt an, dass der SOZIALADÄQUATE GEBRAUCH von Messern durch das Führensverbot NICHT verhindert werden soll."

Wie kann es dann sein, dass ich nicht mehr – wie bisher – mein (Einhand-) Taschenmesser für alltägliche Aufgaben führen darf? Dass ist definitiv eine Einschränkung!

Herr Wieland schreibt am 25.06. dass das Führungsverbot keine Messer-Attacken verhindern kann, obwohl dies (z. B. durch Herrn Tölle) als „Hauptargument“ angeführt wurde! Ist das nicht unlogisch?

Wenn das Gesetz – wie Herr Wieland schreibt - in erster Linie der Polizei bei bevorstehenden Konflikten mehr Handlungsspielraum verschaffen soll, warum wurde dies dann nicht entsprechend formuliert, anstatt alle gesetzestreuen Bürger unnötig einzuschränken?

Wenn selbst Abgeordnete Fragen zu konkreten Tragegründen unterschiedlich beantworten (Frau Fograscher vom 12.03.08 und Dr. Schäuble vom 31.03.08), wie können Sie dann vom Bürger verlangen, dass er das Gesetz richtig interpretiert?

Das bestimmte Springmesser weiterhin ERLAUBT sind, war mir bekannt. Ich hatte Sie gefragt, ob sie auch weiterhin GEFÜHRT werden dürfen! Gemäß Frau Fograscher (16.04.) gilt für Springmesser das Taschenmesserprivileg während gem. Frau Griefhahn (25.05.) Springmesser – trotz eigener Definition im WaffG - auch zu den Einhandmessern zählen. Welche dieser ebenfalls widersprüchlichen Aussage ist richtig?

Mit freundlichen Grüßen

Mark Padberg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Padberg,

ich habe Ihnen den Gesetzeswortlaut zu Ihrer Frage 5 wiedergegeben. Falls das Bundesinnenministerium dazu eine andere Auffassung hat, möchte ich noch einmal darauf verweisen, sich auch an das Ministerium zu wenden. Die Äußerungen des Innenministers möchte ich hier nicht bewerten.

Dass Herr Wieland als Oppositionspolitiker eine andere Auffassung hat als die Bundesregierung, bzw. ein Sachverständiger finde ich überhaupt nicht unlogisch, sondern eine Auswirkung der Spielregeln der Demokratie. Herr Wieland spricht dies in der von Ihnen erwähnten Antwort auch selbst an.

Ich hoffe, Sie gestehen auch Abgeordneten der großen Koalition zu, mitunter unterschiedliche Meinungen zu haben. Schließlich besteht ein Großteil meiner Arbeit darin, mir zu unterschiedlichen Sachverhalten eine Auffassung zu bilden. Ich vertraue dabei überwiegend auf mein Gewissen und meinen Menschenverstand und versuche, mich nicht zu sehr von den Vorgaben Anderer leiten zu lassen. Im Rahmen dieser Abwägung habe ich auch die von Ihnen gestellten Fragen beantwortet. Bezüglich Ihrer Frage des Führens von Springmessern verweise ich auf die Ausführungen meiner Kollegin Gabriele Fograscher.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel, MdB