Frage an Wolfgang Gunkel von Steffi K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Gunkel,
ich habe zwei Fragen:
1.
Deutschland rühmt sich doch immer bezüglich der Einhaltung der Menschenrechte.
Gibt es ein Menschenrecht, wann immer man es möchte, gehört zu werden?
2.
Was kostet Deutschland und Sachsen im speziellen die Einwanderung?
Mit freundlichen Grüßen
Steffi Kretzschmar
Dresden
Sehr geehrte Frau Kretzschmar,
1. Im Grundgesetz (Artikel 5 Absatz 1) und auch der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 10 Absatz 1) ist die Meinungsfreiheit geregelt.
Ich sehe in Deutschland nicht, wie dieses Recht eingeschränkt wird, ohne dass es dafür eine verfassungsmäßige Rechtfertigung gibt.
Zusätzlich hat jeder einen Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht (Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz). Auch dieser Anspruch ist jederzeit umsetzbar.
2. Ihre Frage ist zu wenig detailliert, als dass ich sie in kurzer Zeit umfangreich beantworten kann. Ich bitte Sie, sich an die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration der Bundesregierung, Frau Böhmer, bzw. an die Sächsische Ausländerbeauftragte, Frau de Haas zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel, MdB