Frage an Wolfgang Gunkel von Mike-Axel J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter herr Gunkel,
stört es Sie eigentlich nicht, dass Sie laut Grundgesetz Artikel38 (1) nicht in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl, sondern über eine vom Wähler nicht zu beeinflußende Landesliste Ihrer Partei (Zweitstimme) in den Bundestag gewählt wurden?
Mit freundlichen Grüßen
Mike-axel Jäger
Sehr geehrter Herr Jäger,
ich freue mich, dass Sie sich mit dieser interessanten Frage an mich wenden.. Einen Widerspruch zum Grundgesetzt sehe ich nicht. Die WählerInnen unseres Landes bestimmen sehr wohl über die Landesliste, denn sie beeinflussen, wie viele KandidatInnen aus der Liste überhaupt in den Bundestag einziehen dürfen. Wenn ihnen die Liste nicht zusagt, müssen sie die Partei nicht wählen, und wenn niemand eine Partei wählt, nützt auch keine Liste etwas, weil es dann keine Plätze im Parlament für sie gibt.
Weiterhin steht es allen BürgerInnen der Bundesrepublik frei, die Landesliste selbst zu beeinflussen - über ein Engagement in politischen Parteien.. Dort werden die Listen auf ganz basisdemokratische Weise erstellt: Der Kandidat muss sich auf eine Vollversammlung dem Votum der Mitglieder stellen und wird anschließend auf einer Konferenz von demokratisch gewählten Mitgliedern in die Liste "gereiht". Ich halte dieses Prinzip für sehr sinnvoll, denn es ermöglicht den Menschen in Regionen mit eindeutigen politischen Mehrheiten, eine Auswahl an verschiedenen AnsprechpartnerInnen unter den Abgeordneten. Alles Andere würde zu einer Homogenisierung führen und wäre nicht im Sinne eines pluralistischen Staates.
Lieber Herr Jäger, es würde mich natürlich auch freuen, wenn ich die Mehrheit der Stimmen in meinem Wahlkreis auf mich vereinen könnte. Deshalb bemühe ich mich, als Abgeordneter für die Menschen in meiner Region da zu sein und für sie in Berlin Politik zu gestalten. Und die demokratisch erstellte Landesliste sowie das Votum der WählerInnen in Sachsen ermöglichen mir das.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel, MdB