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Wolfgang Gunkel
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Frage von Steffi K. •

Frage an Wolfgang Gunkel von Steffi K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Gunkel,

es ist erschreckend, wie blind unsere Abgeordneten sind.
In Sachen Grenzkontrollen triften offenbar Theorie und Praxis sehr weit auseinander.
Wie will die EU den „Kleinen Grenzverkehr“ zum Beispiel mit der Ukraine verhindern? Über rechtlich wirklich wirksame Möglichkeiten verfügt sie doch nicht.In vielen persönlichen Gesprächen mit ausländischen Bürgern mussten wir uns anhören, wie einfach es doch ist, ins „Schlaraffenland Deutschland“ (Im Ausland werden nur die für diese Bürger sehr hohen Sozialleistungen gesehen!) einzureisen.
Und aus beruflicher Erfahrung weiß ich auch, wie schwer sich der Wohlfahrtsstaat Deutschland mit der Abschiebung tut.
Und es tut sehr weh, wenn man dann für das unverständliche und in meinen Augen weltfremde Vorgehen unserer Abgeordneten schämisch ausgelacht wird.
Gerade im außereuropäischen Raum geht man mit uns Deutschen bei der Registrierung nicht so großzügig um. Das hat uns die Reise nach Russland gezeigt. Und die Bestimmungen wurden noch verschärft: Jetzt muß man sich nicht nur an-, sondern auch abmelden.Sehr geehrter Herr Gunkel, und kommen Sie mir nicht mit Solidarität und geschichtlicher Schuld! Wenn ich ein Land nicht mag, dann möchte ich dorthin weder als Tourist reisen und schon gar nicht dort leben.
Von Moslems bekamen wir während mehreren Diskussionen im Rahmen des regelmäßig von der Dreikönigskirche Dresden organisierten Drei-Religionen-Dialogs zu hören, dass Deutschland hervorragen für „ihre Sache“ geeignet ist und „wems nicht passt, der kann ja gehen“.
Und es gehen bereits sehr viele Deutsche – ich meine nicht die deutschen Staatsbürger im Sinne des Grundgesetzes, sondern Bürger deutscher Nationalität!Kann man eigentlich auf die Zeit hoffen, in der sich Politiker mehr um die wirklichen Probleme des Landes kümmern, als um ihre Diäten? Ich glaube, dass ist verlorene ZeitHerr Gunkel, noch machen mein Sohn und ich uns Gedanken um das Land – lange nicht mehr!

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Kretzschmar,

Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Sie erhalten in den nächsten Tagen eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. Ute Brieske, Büroleiterin

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Kretzschmar,

tatsächlich driften in Sachen Grenzkontrollen Theorie und Praxis nicht so weit auseinander, wie Sie dies aufgrund Ihrer Erfahrung darstellen. Wenn Sie aufmerksam die Presseberichterstattung der vergangenen Wochen seit Wegfall der Grenzkontrollen verfolgt haben, konnten Sie lesen, dass es eine hohe Anzahl an Aufgriffen von Flüchtlingen, vor allem aus Tschetschenien gab.
Vielleicht wissen Sie nicht, dass ich unweit der polnischen Grenze wohne und dort auch mehrere Jahre als Polizeichef tätig war. Daher weiß ich tatsächlich aus persönlicher Erfahrung, wie Grenzkontrollen stattfinden und mit welcher Sorgfalt. Insofern ist der Vorwurf der "Blindheit" Unsinn.

Die EU hat auch - entgegen Ihrer Auffassung - die Möglichkeit, rechtlich gegen Mitgliedstaaten vorzugehen, die gegen den Vertrag über die Europäische Union und damit auch gegen die Vereinbarung aus dem Schengen-Abkommen verstoßen. Die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens ist für die Kommission, aber auch den einzelnen Mitgliedstaat gegen ein anderen Mitgliedstaat möglich (Artikel 226, 227 EG-Vertrag).

Ihre Sorge vor Überfremdung teile ich mit Hinblick auf die Anzahl von Migrantinnen und Migranten in Sachsen nicht, denn diese betrug laut Statistischem Landesamt des Freistaates Sachsen Ende 2006 knapp zwei Prozent, ist also kaum nennenswert. Rechtsextreme Parolen zu verbreiten, ist für mich kein Argument.
Zum Schluss möchte ich noch festhalten, dass ich sozialdemokratische Politik mache. Das bedeutet für mich vor allem, dass der Mensch im Vordergrund steht und nicht seine "Nationalität".

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel, MdB