Frage an Wolfgang Gunkel von Uwe N. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Gunkel,
"Als Reaktion auf die verhinderten Terroranschläge wollen Deutschlands Innenminister künftig den
Besuch von Terrorcamps bestrafen." (http:www.spiegel.de)
Ungeachtet der landläufigen Aufgeregtheit und Terrorpanik - die durch einen Minister mit Sicherheit gezielt und bewußt geschürt wird - erinnern mich solche Gesinnungsurteile an Zeiten, die nicht zu den Besten in der Geschichte Deutschlands gehören.
Sind Sie nicht auch der Auffassung, daß die derzeitigen Erwägungen selbst die Schnüffeleien der Stasi übertreffen und das Deutschland die totale Überwachung seiner Bürger anstrebt?
Sind Sie nicht auch der Meinung, daß die geforderten Online-Durchsuchungen der privaten PC´s sich als reine Show-Debatten darstellen, da selbige bereits im Auftrag des BKA durch ausländische "Dienste" durchgeführt werden?
Halten Sie Gesinnungsverurteilungen - wie zuvor zitiert - als demokratisches Mittel oder Mittel von Diktaturen?
Sehr geehrter Herr Neumann,
mit großem Interesse habe ich Ihre Anfrage vom 07.09. gelesen.
Ich stimme Ihnen in Ihrer Meinung zu, dass der Innenminister in der letzten Zeit sehr ungeschickt reagiert hat. Ich bin der Meinung, dass die Gefahr vor terroristischen Anschlägen von Herrn Schäuble und der CDU gezielt benutzt wird, um Gesetzesvorhaben zur initiieren, die vermeintliche Sicherheitsgefühle bedienen sollen, vielfach vor allem aber Bürger/innenrechte einschränken.
Insofern reichen mir sehr viele Vorschläge viel zu weit.
Ich sehe meine Aufgabe als sozialdemokratischer Innenpolitiker vor allem darin, verantwortungsvoll Sicherheitspolitik zu gestalten. Das bedeutet für mich, dass Freiheit eines der wichtigsten Rechtsgüter überhaupt ist und nicht übertriebenem Sicherheitsdenken geopfert werden darf. Leider ist dieser Anspruch oft nicht durchsetzbar, weil liberales Denken unter Sicherheitspolitikern nicht sehr weit verbreitet ist.
Sicher kennen Sie auch die Aussage von Benjamin Franklin: „ Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen wird am Ende beides verlieren.“
Innerhalb der SPD gibt es bisher unterschiedliche Ansichten zur Erweiterung des Strafgesetzbuches auf Teilnehmer/innen an Terrorcamps. Die Justizministerin, Frau Zypries, prüft dies noch.
Diesen Besuch unter Strafe zu stellen bedeutet meiner Meinung nach allerdings keine Vorverurteilung der Teilnehmenden. Ich empfinde solch einen Besuch schon als sehr deutliches Indiz dafür, dass der- oder diejenige die gewaltsame Durchsetzung politischer Ziele unterstützt.
In der Systematik des Strafgesetzbuches gibt es auch die Möglichkeit, die abstrakte Gefahr einer Handlung zu bestrafen, eben weil die Handlung bereits so gefährlich ist, dass sie einen entsprechenden Schaden herbeiführen kann. So ist zum Beispiel bereits von einer schweren Brandstiftung auszugehen, wenn der Täter Gebäude anzündet, in denen sich üblicherweise, wenn auch nur zu bestimmten Zeiten, Menschen befinden. Für die schwerere Bestrafung ist es nicht erforderlich, dass sich tatsächlich Menschen in dem Gebäude aufgehalten haben. Insoweit geht es hier nur um die abstrakte Gefährdung von Menschenleben
In diesem Zusammenhang ist auch die geplante Strafbarkeit von terroristischen Vorbereitungshandlungen, so zum Beispiel die Teilnahme an einem Terrorcamp zu sehen.
Die Onlinedurchsuchung halte ich auch für ein völlig übertriebenes und dabei nicht unbedingt effektives Mittel zur Überprüfung von Verdächtigen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird einem solchen Vorhaben nicht zustimmen, so lange nicht vom Bundesverfassungsgericht geklärt ist, ob der niedersächsische Vorstoß zu Onlinedurchsuchungen verfassungsgemäß ist.
Mir ist nicht bekannt, dass ausländische Geheimdienste vom BKA zum Ausspähen von deutschen PCs beauftragt wurden.
Falls Sie noch weitere Fragen und Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an mich.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel, MdB