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Frage von Jürgen F. •

Frage an Wolfgang Fuhl von Jürgen F. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Fuhl,
uns würden Ihre Antworten auf diese Fragen interessieren:
1. Der Flughafen Basel-Mulhouse belastet trinational die Anwohner von 5 Uhr früh bis 23.30 in der Nacht. Nur Basel Stadt ist privilegiert (7-22 Uhr). Sind Sie für ein einheitliches Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr?
2. Sind Sie für eine Deckelung der Flugbewegungen am Flughafen Basel-Mulhouse auf 100.000 Flugbewegungen pro Jahr (heutiger Stand 95.000). Wenn Sie mit „nein“ antworten, wo sehen Sie die Belastungsgrenze als erreicht an?
3. Die am Flughafen Basel-Mulhouse bei Start und Landungen verbrauchte Kerosinmenge entspricht in etwa dem Gesamtverbrauch des Autodiesels auf der A5 und A35 (Frankreich). Wegen der aktuellen Flugverfahren tangieren viele Starts und Landungen das Markgräfler Land. Sogar ein Großteil der Starts nach Süden wird letztlich über uns geführt. Schadstoffe betreffen uns insbesondere bei Westwindlage.
Werden Sie sich für die Einführung eines geeigneten Messstellennetzes für die Erfassung der Schadstoffimmissionen des Luftverkehrs, insbesondere der flugzeugturbinenspezifischen Nanopartikel, einsetzen?
4. Der Landkreis Waldshut hat vor dem Europäischen Gerichtshof ein Urteil erstritten wonach der touristisch geprägte Schwarzwald maximal 45 dB an Flugbeschallung von Kloten erdulden muss. Dieser Wert entspricht den Empfehlungen des Bundesumweltamtes (das sogar nur 40dB als tolerable ansieht) und der WHO. Von der Bundesrepublik wird dieser Wert bisher nicht eingefordert.
Werden Sie versuchen, in der Luftverkehrsgesetzgebung ein einklagbares Lärmminimierungsgebot zu verankern?
5. Für den Fall Ihres Wahlerfolges, in welchem Bundestagsausschuss streben Sie eine Mitgliedschaft an?

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Sehr geehrter Herr F.,

vielen dank für Ihre Fragen, die ich wie folgt beantworte:

1. Der Flughafen Basel-Mulhouse belastet trinational die Anwohner von 5 Uhr früh bis 23.30 in der Nacht. Nur Basel Stadt ist privilegiert (7-22 Uhr). Sind Sie für ein einheitliches Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr?

Dies ist sicherlich wünschenswert, doch der Vergleich hinkt hier! Basel-Stadt hat tagsüber mit ganz anderen Belastungen zu kämpfen und man hat sicherlich nicht ohne Grund für diese Zeitvariante entschieden!

2. Sind Sie für eine Deckelung der Flugbewegungen am Flughafen Basel-Mulhouse auf 100.000 Flugbewegungen pro Jahr (heutiger Stand 95.000). Wenn Sie mit „nein“ antworten, wo sehen Sie die Belastungsgrenze als erreicht an?

Ich bin gegen eine „willkürliche“ Begrenzung von Flugbewegungen. Wir fliegen alle gerne, zumindest die meisten von uns! Wir wollen dabei schnell zum Flughafen und zu unserem Ziel kommen, ob beruflich oder privat! Zum anderen ist die technische Entwicklung dabei den Flugzeuglärm zu begrenzen! Mit jeder neuen Flugzeuggeneration sinkt die Lärmemission. Flugzeuge der heutigen Generation sind 80% leiser als vor 60 Jahren. Diese positive Entwicklung wird sich fortsetzen.

3. Die am Flughafen Basel-Mulhouse bei Start und Landungen verbrauchte Kerosinmenge entspricht in etwa dem Gesamtverbrauch des Autodiesels auf der A5 und A35 (Frankreich). Wegen der aktuellen Flugverfahren tangieren viele Starts und Landungen das Markgräfler Land. Sogar ein Großteil der Starts nach Süden wird letztlich über uns geführt.Schadstoffe betreffen uns insbesondere bei Westwindlage.
Werden Sie sich für die Einführung eines geeigneten Messstellennetzes für die Erfassung der Schadstoffimmissionen des Luftverkehrs, insbesondere der flugzeugturbinenspezifischen Nanopartikel, einsetzen?

Hier muss ich mich erst sachkundig machen und kann ihnen zurzeit keine Antwort geben. Gäbe es die Flughäfen Basel-Mulhouse und Zürich-Kloten nicht, so würde es einen entsprechenden Großflughafen in Südwestdeutschland geben. Dies wird immer vergessen. Die Schweizer Flughäfen werden von sehr vielen Deutschen benutzt. Hier den Schwarzen Peter den Schweizern allein zuzuweisen ist unfair.

4. Der Landkreis Waldshut hat vor dem Europäischen Gerichtshof ein Urteil erstritten wonach der touristisch geprägte Schwarzwald maximal 45 dB an Flugbeschallung von Kloten erdulden muss. Dieser Wert entspricht den Empfehlungen des Bundesumweltamtes (das sogar nur 40dB als tolerable ansieht) und der WHO. Von der Bundesrepublik wird dieser Wert bisher nicht eingefordert.
Werden Sie versuchen, in der Luftverkehrsgesetzgebung ein einklagbares Lärmminimierungsgebot zu verankern?

Nein; siehe Punkt 2

5. Für den Fall Ihres Wahlerfolges, in welchem Bundestagsausschuss streben Sie eine Mitgliedschaft an?

Auf Grund meiner langjährigen beruflichen und gewerkschaftlichen Erfahrung würde ich einen Sitz im Ausschuss Arbeit und Soziales anstreben.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Fuhl