In etwas neutralerem Ton formuliert wie die andere Frage: Wie hätten Sie am vergangenen Freitag (und am vergangenen Mittwoch) abgestimmt, wären Sie bereits im Bundestag gewesen?
Sehr geehrter Herr Dahler,
es geht mir hier weniger um die durchaus vertretbaren Inhalte des Antrags als um den Modus, gemeinsam mit der AfD abzustimmen als auch einen Gesetzesentwurf partout vor der neuen Legislatur, wenn man selbst Anführer einer hoffentlich demokratischen Mehrheit sein wir, durchzudrücken.

Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Fragen zu den Anträgen der CDU/CSU, zum sogenannten 5-Punkte-Plan und dem Zustrombegrenzungsgesetz. Ihre Bedenken hinsichtlich des Modus der Antragsstellung und der Mehrheiten kann ich nachvollziehen, wenn auch nicht teilen.
Die Anträge wurden vorab den Parteien der demokratischen Mitte zugeleitet. Absprachen oder eine Zusammenarbeit mit der AfD hat es dabei nicht gegeben. Dennoch hat die AfD sowohl dem 5-Punkte-Plan – der im Übrigen einen textlichen Teil enthält, der sich ausdrücklich gegen die AfD ausspricht – als auch dem Zustrombegrenzungsgesetz zugestimmt. Ebenso unterstützte die FDP die Anträge am Mittwoch und teilweise auch am Freitag.
Diese Anträge wurden eingebracht, nachdem sich in Aschaffenburg ein tragischer Messerangriff ereignet hatte, bei dem zwei Menschen ihr Leben verloren. Aus meiner Sicht war es richtig klare politische Signale zu setzen.
Derzeit befinden wir uns in einer außergewöhnlichen parlamentarischen Lage, da wir von einer Minderheitsregierung regiert werden. In einer solchen Situation halte ich es für richtig, dass die größte Oppositionspartei in der Lage sein muss, wichtige Anträge in den Bundestag einzubringen – auch dann, wenn diese den die Minderheitsregierung stützenden Parteien aus inhaltlichen oder taktischen Gründen nicht genehm sind.
Eine breitere Mehrheit aus der demokratischen Mitte wäre mir natürlich lieber gewesen. Doch leider konnte sich insbesondere die SPD nicht dazu entschließen den Anträgen bzw. dem Gesetz zuzustimmen. Diese Entscheidung war aus meiner Sicht bedauerlich.
Die aktuelle Empörung über die Abstimmungskonstellation sollte im Kontext betrachtet werden. Es ist wichtig zu wissen, dass auch SPD und Grüne in der Vergangenheit gemeinsam mit der AfD Anträge unterstützt haben – so geschehen beispielsweise im Dezember 2024 im Rechtsausschuss, als mithilfe der AfD eine weitere Beratung zur Änderung des § 218 StGB beschlossen wurde.
Politisch-taktische Überlegungen können im Nachhinein unterschiedlich bewertet werden. Für mich ist jedoch entscheidend, dass ich die Inhalte der Anträge als richtig erachte. Daher hätte ich für diese gestimmt.
Nach der Wahl am 23. Februar 2024 wird es in einer neuen Regierung unter CDU - Führung wieder eine stabile Mehrheit im Bundestag geben mit entsprechendem klaren Abstimmungsverhalten der Koalitionsparteien.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dahler