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Frage von Paul B. •

Frage an Wolfgang Bosbach von Paul B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Bosbach,

warum setzt sich die CDU nicht für eine gesetzliche Rentenversicherung ein, in die alle Bürger einzahlen müssen, also auch Beamte und Politiker?

Mit freundlichem Gruß

Paul Behrens

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Behrens,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Rente“, die mir am 1. September 2005 von der Internetseite www.kandidatenwatch.de übermittelt wurde.

Ihre Frage nach der „gesetzlichen Krankenversicherung für alle“ beantworte ich gerne wie folgt:

Das Wichtigste zuerst: Ich bin seit 1968 Mitglied der DAK!

Eine zwangsweise Einbeziehung aller Bürger in die gesetzliche Rentenversicherung, wie Sie mit Ihrer Frage implizit fordern, wird im Zusammenhang mit der Reform des deutschen Alterssicherungssystems unter dem Titel „Bürgerversicherung“ immer wieder gefordert. Die Grundidee einer solchen Bürgerversicherung ist, dass alle Bürger in ein System einzahlen und sich die Beiträge nicht nur nach dem Arbeitseinkommen berechnen, sondern alle Einkünfte herangezogen werden. Was auf den ersten Blick bestechend klingt, erweist sich bei näherem Hinsehen aber als Irrweg. Deshalb hat sich auch die Herzog-Kommission der CDU im Herbst 2003 klar gegen einen Systemwechsel in der Alterssicherung entschieden.

Durch eine Ausweitung des versicherten Personenkreises können die mit den Folgen der demographischen Entwicklung einhergehenden Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gelöst werden. Nach einer Ende 2001 veröffentlichten Studie des Prognos-Instituts für die Hans-Böckler-Stiftung ist vielmehr das genaue Gegenteil zu erwarten. Danach könnte der Rentenbeitrag zwar zunächst gesenkt werden. Langfristig und gerade dann, wenn die demographische Belastung ihren Höhepunkt erreicht, müsste aber mit einem vergleichsweise stärkeren Anstieg des Beitragssatzes gerechnet werden. Denn jede Ausweitung des Versichertenkreises in der Rentenversicherung schlägt sich zeitversetzt auch in höheren Leistungsverpflichtungen nieder.

Auch eine Einbeziehung anderer Einkommensarten in die Beitragspflicht würde zu keiner Entlastung der Rentenfinanzen führen. Denn den zusätzlichen Beiträgen stünden zeitversetzt entsprechend höhere Leistungen gegenüber. Zusätzliche Abgaben auf Zins-und Mieteinkünfte hätten vor allem Bezieher mittlerer Einkommen zu tragen, während Bezieher höherer Einkommen ihre sonstigen Einkünfte wegen der Beitragsbemessungsgrenze weiter beitragsfrei erhielten. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn wie in der Schweiz auf die Beitragsbemessungsgrenze verzichtet würde. Neben den bestehenden Übergangsproblemen würde mit einem solchen Systemwechsel aber das Prinzip der Äquivalenz zwischen Beitrag und Leistung aufgegeben. Das wäre ein Systembruch, der weg vom Leistungsprinzip hin zu einer erheblichen Umverteilung führt. Dadurch würden die gerade auch für die Bewältigung der demographischen Herausforderungen notwendigen Anreize für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gesenkt und die Abwanderung in die Schattenwirtschaft gefördert.

Angesichts der erforderlichen Reformmaßnahmen im Bereich der Alterssicherung ist es aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit und der politischen Akzeptanz aber geboten, dass Änderungen im Leistungsbereich der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf alle anderen öffentlichen Alterssicherungssysteme übertragen werden. So gilt es vor allem, die Änderungen im Bereich der Altersgrenzen ebenso wie die Einschnitte bei der jährlichen Rentenanpassung in vergleichbarer Weise auch auf Beamte, Abgeordnete und Regierungsmitglieder zu übertragen.

Die zwangsweise Einbeziehung aller Beamten würde jedoch für den Steuerzahler ein echtes Minus-Geschäft, denn laut Aussage der Bundesregierung, müsste die öffentliche Hand mit _Mehr_kosten in Höhe von ca. 3 Mrd. Euro per anno rechnen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten den Staat zu ruinieren, das wäre eine davon.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Wolfgang Bosbach