Frage an Wolfgang Bosbach von Thomas K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bosbach !
Im Bereich der Sicherungsverwahrung gibt es wohl schwere Gesetzeslücken. Wiederholt mußten Täter entlassen werden, weil keine neuen Aspekte ihrer Gefährlichkeit bekannt wurden, sie aber nach Gutachtenlage gefährlich sind. Ein Beispiel: im hessischen Linsengericht mußte aus diesen Gründen ein Mehrfachvergewaltiger freigelassen werden. Zitat aus einem Zeitungsartikel über eine Äußerung des zuständigen Richters Dr. Peter Graßmück: " Für uns ist das ein hochgefährlicher Mensch, Aber uns sind die Hände gebunden. Wir haben bei dieser Sache ein ganz schlechtes Gefühl."
Sehr geehrter Herr Bosbach : sind hier von Ihrer Seite aus Gesetzesänderungen geplant? Sinnvoll wäre doch, bei Sexualstraftätern auch dann noch eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängen zu können, wenn das verurteilende Gericht das aus welchen Gründen auch immer versäumt hat.
Mit freundlichem Gruß Thomas Kurbjuhn
Sehr geehrter Herr Kurbjuhn,
in obiger Sache bestätige ich dankend den Erhalt Ihrer Email vom 18. Januar 2009, die Sie über abgeordnetenwatch.de an mich abgesandt haben. Da ich seit vielen, vielen Jahren völlig problemlos per Brief, per Fax oder per Email erreichbar bin, darf ich Sie sehr herzlich darum bitten, etwaige Anfragen an mich auch unmittelbar an mich zu adressieren, sodann werde ich Ihnen gern antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bosbach MdB