Frage an Wolfgang Bosbach von Heiner S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Bosbach,
unserem Sohn steht auf Grund seiner Körperbehinderung ein Steuerfreibetrag von 3.700 € zu (EStG § 33b, Abs. 3, letzter Satz).
Meine erste Frage an Sie lautet, wie dieser Steuerfreibetrag in dem Zeitraum seines Bestehens an die Kostenentwicklung angepasst wurde?
Ich bitte Sie, mir den Verlauf der Anpassungen in einem Diagramm zu verdeutlichen, in dem zusätzlich zeit- und maßstabsgleich die Kurve der Anpassung der Entschädigungen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages selbsterklärend dargestellt werden.
Gleichzeit bitte ich um Erläuterung, warum für die „Behindertenpauschalbeträge“ ein Steuerfreibetrag verwandt wird. Der der jeweiligen Person zu Gute kommende geldwerte Betrag entspricht ja nur dem von-Hundert-Satz des jeweiligen, einkommensabhängigen, Steuersatzes. Dieser beginnt bei 15 % und endet bei 45 %. Da Ihnen die Prozentrechnung seit dem Beginn Ihrer Karriere, beim Konsum in der Selbstbedienungsbranche, vertraut sein sollte, ist dem Staat armer Leute Kind 3.700 €15/100 = 555 € wert. Reicher Leute Kind hingegen lässt sich der Staat 3.700 € 45/100 €, also 1.665 € im Jahr kosten. Im Zusammenhang mit der „Pendler-Pauschale“ hat Herr Lafontaine ja nicht umsonst davon gesprochen, die – ungerechten – Steuerfreibeträge durch für Jeden gleich wertvolle Steuerabzüge ersetzen zu wollen.
Voll absichtlich frage ich Sie öffentlich und nicht per Fax, Brief oder Mail, damit neben mir auch alle anderen der ca. 61.999.999 Wahlberechtigten an Ihrer Antwort, der ich mit großem Interesse entgegensehen, teilhaben können.
Abgeordnetenwatch ist jedenfalls für mich kein Umweg.
Sollte Ihre Antwort so bescheiden ausfallen wie Ihre hier zuvor wiedergegebenen, so möchte ich Sie gerne an unser 11. Rheinisches Gebot erinnern, dass da lautet „Tue Gutes und rede darüber …“
Es grüßt
ne Müllemer Jung
Sehr geehrter Herr Schwarz,
herzlichen Dank für Ihre Email vom 18. Januar 2009, die Sie über abgeordnetenwatch.de an mich abgesandt haben. Da ich seit vielen, vielen Jahren völlig problemlos per Brief, per Fax oder per Email erreichbar bin, darf ich Sie sehr herzlich darum bitten, etwaige Fragen an mich auch unmittelbar an mich zu adressieren, sodann werde ich Ihnen gern antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bosbach MdB