Frage an Wolfgang Bosbach von Hans S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Bosbach,
Sie haben kürzlich in einer Pressekonferenz zum Thema "Patientenverfügung" deutlich gemacht, dass Sie diese "vor einem Notar im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte" nieder- gelegte Willenserklärung des Patienten unter "ärztlichen Vorbehalt" stellen wollen. Halten Sie ---sehr geehrter Herr Bosbach -- nicht die freie Willensenscheidung des Bürgers für ein höheres Gut als deren Realativierung durch "Obergötter in Weiss" bzw. deren politische Handlanger ?
Mit freundlichen Grüssen
Hans Stein
jeweiligen Bürgers
Sehr geehrter Herr Stein,
in obiger Sache danke ich Ihnen sehr herzlich für Ihre freundliche Email vom 23. Oktober 2008. Da ich seit vielen, vielen Jahren völlig problemlos per Brief, per Fax oder per Email erreichbar bin, darf ich Sie sehr herzlich darum bitten, etwaige Anfragen an mich auch unmittelbar an mich zu adressieren, sodann werde ich Ihnen gern antworten.
Vorab darf ich Ihnen mitteilen, dass Sie meine (angeblichen) Ausführungen vor der Bundespressekonferenz zum Thema Patientenverfügung nicht richtig zitieren. Die mir zugeschriebenen Äußerungen habe ich weder wörtlich noch sinngemäß gemacht, sie stimmen auch nicht mit dem vorgestellten Gesetzentwurf überein.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bosbach MdB