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Frage von Anita Ö. •

Frage an Wolfgang Bosbach von Anita Ö. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bosbach

Hiermit frage ich an und bitte um Aufklärung.

Laut Gesundheits- und Pflegereform hat ein Pflegebedürftiger einen Anspruch auf € 31,00 Monatlich für diverse Hilfsmittel zu kaufen. Nun schreiben die Krankenkassen vor wo man diese Pflegehilfsmittel bestellen muss. Es kann doch nicht sein wenn man diese Hilfsmittel billiger einkaufen kann und somit mit den € 31,00 einen Mehrbedarf von Hifsmittel erzielt um Geld ein zu sparen.
Desweiteren werden nun die Inkontinentsartikel auf dem gleichen Wege von den Pflegekassen angeboten, was schon mal durchgeführt wurde und nach einiger Zeit vom zu Pflegenden € 25,00 pro Fahrt verlangt wurde. Es haben nicht alle Pflegebedürftigen dieses Geld zur Verfügung. Zusätzliche Betreuungsleistungen werden auch nach Gesichtspunkten der Pflegekassen zu gelassen.
Beispiel: Herr Kinscherf 84 Jahre, Blind, diverse Kriegsleiden Herz-OP und Zustand nach Apoplex bekommt eine Ablehnung.
Ich bitte um Info-Material voraus ersichtlich ist was auf Bundesebene laut Gesetz möglich ist.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im voraus und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Anita Öhlenschläger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Öhlenschläger,

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Thema „Gesundheit“, die Sie über abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben. Da ich seit vielen, vielen Jahren völlig problemlos per Brief, per Fax oder per Email erreichbar bin, darf ich Sie sehr herzlich darum bitten, etwaige Fragen an mich auch unmittelbar an mich zu adressieren, sodann werde ich Ihnen gern antworten. Ein Umweg über abgeordnetenwatch.de ist weder notwendig noch zielführend.

Gleichzeitig darf ich Sie darum bitten, mir Ihre vollständige Anschrift
mitzuteilen, sodann werde ich Ihnen das erbetene Informationsmateriel
zum Thema Pflegeversicherung gern übersenden.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bosbach MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.