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Wolfgang Bosbach
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Frage von Ferenc J. •

Frage an Wolfgang Bosbach von Ferenc J. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bosbach,

auch ich habe Fragen zu Ihrem Verständnis von Wirkungsgleichheit im Rahmen der Übertragung von sozialpolitischen Regelungen auf das Beamtenrecht. Wie verhält es sich insoweit mit der Tatsache, dass Beamte in Elternzeit - was in der Öffentlichkeit und in Neiddebatten - weitgehend unbeachtet bleiben dürfte, weiterhin den 50-prozentigen privaten Krankenversicherungsschutz als Ergänzung zu der 50-prozentigen Beihilfe bezahlen müssen, obgleich gesetzlich Versicherte von der Beitragspflicht zur Krankenversicherung vollkommen freigestellt sind?
Richtig ist zwar, dass einige Länder und der Bund als Dienstherr die sagenhafte Summe von 31 Euro im Monat zuschießen und es in gewissem Umfang Ausnahmeregelungen gibt, aber auf dem weit überwiegenden Teil der Kosten, der u.U. nicht nur die eigene Versicherung betrifft, sondern ggf. sogar die von Frau und Kind(ern) bleibt ein Großteil der betroffenen Beamten sitzen. Warum wird diesbezüglich keine Wirkungsgleichheit ausnahmnsweise mal zu Gunsten der Beamten angestrebt? In diesem Zusammenhang erlauben Sie mir zusätzlich noch die folgende Frage:
Im Zuge der so geannten Gesundheitsreform wird meines Wissens demnächst auch für Beamte die (ergänzende) Krankenversicherung zur Pflicht. Ist es tatsächlich rechtlich zulässig, dass der Staat insoweit auch dann eine Versicherungs- und damit Zahlungspflicht statuiert, wenn der Beamte in Elternzeit gar kein Einkommen erzielt?

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
F. John

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr John,
herzlichen Dank für Ihre Email vom 21. August 2008, die Sie per abgeordnetenwatch.de an mich gesandt haben. Da ich seit vielen, vielen Jahren völlig problemlos per Brief, per Fax oder per Email erreichbar bin, darf ich Sie herzlich darum bitten, etwaige Fragen an mich auch unmittelbar an mich zu adressieren, sodann werde ich Ihnen gern antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bosbach MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.