Frage an Wolfgang Bosbach von Friedrich H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bosbach,
auf www.n-tv-.de vom 26.6.08 lese ich:
" ... Bosbach sagte, zwar müsse das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen gestärkt werden. Es müssten aber Sicherheiten eingebaut werden, "damit Willensänderungen bis zuletzt berücksichtigt und Irrtümer und Fehlvorstellungen nicht zwangsläufig zur Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen führen.... Daher müsse die Reichweite begrenzt werden."
Falls Sie richtig zitiert wurden... Wie können Sie einen Verlauf einer Handlung als "zwangsläufig" bezeichnen (und damit unterschwellig diffamieren), wenn sich ein Mensch in aller Ruhe vorher für gerade diesen Verlauf entschieden hat?
Ferner: Müssten Ihre Vorbehalte/Einwände nicht auch für in der Patientenverfügung gegebene Erlaubnisse zur Organspende gelten? Auch die sich aus der Erlaubnis zur Organentnahme ergebenden medizinischen Handlungen vollziehen sich doch "zwangsläufig"!!
Zu Irrtümer und Fehlvorstellungen...Ich kann und will nicht akzeptieren, dass mir per Gesetz verboten wird, in einer ureigenen Angelegenheit zu handeln, selbst wenn ich aus einem Irrtum oder einer Fehlvorstellung heraus handeln sollte. Kein Parlament kann mir dieses Grundrecht auf meine Gewissensentscheidung absprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Halfmann
Sehr geehrter Herr Halfmann,
dankend bestätige ich den Erhalt Ihrer Email vom 29. Juni 2008, die ich über abgeordnetenwatch.de erhalten habe. Da ich seit vielen, vielen Jahren völlig problemlos per Brief, per Fax oder per Email unmittelbar zu erreichen bin, darf ich Sie sehr herzlich darum bitten, etwaige Fragen an mich auch unmittelbar an mich zu adressieren, sodann werde ich Ihnen gern antworten.
Ein Umweg über abgeordnetenwatch.de ist wirklich nicht notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bosbach MdB