Frage an Wolfgang Bosbach von Herbert F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bosbach!
Warum wird nicht entlich die Ratifizierung der UN Konvention gegen Korruption wie in vielen Staaten endlich auch von dem deutschenParlament betrieben? Dazu müßte die Abgeordnetenbestechung strafbar werden und nicht nur der direkte Stimmenkauf. Warum wird nicht endlich der § 108 e des Strafgesetzbuches entsprechend verschärft? Die Abgeordneten sehen offensichtlich keine Notwendigkeit, die Strafbarkeit eigenen Fehlverhaltens derjenigen von Amtsträgern anzupassen wie es die UN Konvention vorsieht. Durch das Internationale Bestechungsgesetz (IntBestG) unterliegt die Bestechung ausländischer Abgeordneter schärferen Maßstäben als dies bei inländischen Abgeordneten der Fall ist. Es ist dringend geboten, die Bestechung ausländischer und inländischer Abgeordneter gleichen Maßstäben zu unterwerfen.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frenzer