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Frage von Holger K. •

Frage an Wolfgang Bosbach von Holger K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bosbach,

Ihren bisherigen Antworten auf diesem Internetauftritt ist zu entnehmen, dass Sie grundsätzlich öffentlich gestellte Fragen lieber persönlich beantworten.
Ich möchte Ihnen dennoch auf diesem Weg öffentlich eine Frage stellen von der ich überzeugt bin, dass sie viele Menschen in der Bundesrepublik bewegt.

Zu meiner Frage:
In einen NTV Interview zur Novelle des BAKG am heutigen Tage erweckten Sie den Eindruck, dass Betroffenen von verdeckten Maßnahmen grundsätzlich im Nachhinein Auskunft über die erfolgten Maßnahmen erteilt wird, wenn es das Gesetz vorsieht.
Steht hinter dieser Aussage das Wissen, dass es so ist, oder gehen Sie lediglich davon aus, dass sich die Strafvervolgungsbehörden an diese gesetzliche Vorgabe halten?
Können Sie darüber Auskunft geben in wie viel % der Fälle Betroffene informiert werden, in wie viel % der Fälle eine Eimittlung der Betroffenen unverhätnismäßig war und in wie viel % der Fälle keine Information erfolgte?
Gibt es Regelungen, die bei schuldhafter Nichtinformation der Betroffenen zu Sanktionen führen, und wurden diese soweit vorhanden schon jemals angewandt?

Mit freundlichen Grüßen

Holger Krause

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Krause,

herzlichen Dank für Ihre Email vom 19. April 2008, die Sie über
Abgeordnetenwatch.de an mich gesandt haben. Da ich seit vielen, vielen
Jahren völlig problemlos per Brief, per Fax oder per Email erreichbar
bin, darf ich Sie darum bitten, etwaige Fragen an mich auch unmittelbar
an mich zu adressieren, sodann werde ich Ihnen gern antworten. Ein Umweg
über Abgeordnetenwatch.de ist wirklich nicht nötig.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bosbach MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.