Frage an Wolfgang Bosbach von Andreas B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bosbach,
Meine Frage betrifft die steuerliche und rechtliche Gleichstellung von Gewinnausschüttungen und Unternehmensabspaltungen bei Kapitalgesellschaften.
Man lernt in der Theorie dass eine Gewinnausschüttung aus den Einnahmen des Vorjahres getätigt werden,dem sogenannten Cash-Flow.
Was hat eine Unternhmens Auf-bzw. Abspaltung mit dem Cash Flow zu tun?Sodass sich das Finanzamt das Recht nimmt, diese steuerlich gleichzustellen, und der Anleger der Dumme ist, weil dieser nach einer Abspaltung den gleichen Gesamtunternhmenswert besitzt minus die steuerliche Belastung.
Zudem wüsste ich gern,warum gegen das Urteil des FG Rheinland-Pfalz, das dem Anleger in solchen Fällen kein Recht gibt, keine Revision zulässt?
Befinden wir uns schon in einer Diktaktur oder im Kommunismus?
Demokratie kann man das wohl nicht nennen.
Mit freunlichem Gruss
Sehr geehrter Herr Bahler,
herzlichen Dank für Ihre freundliche Email vom 11. April 2008, die Sie über Abgeordnetenwatch.de an mich gesandt haben. Da ich seit vielen, vielen Jahren völlig problemlos per Brief, per Fax oder per Email unmittelbar erreichbar bin, darf ich Sie sehr herzlich darum bitten, etwaige Zuschriften an mich auch unmittelbar an mich abzusenden. Sodann werde ich Ihnen gern antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bosbach MdB