Frage an Wolfgang Bosbach von Volker B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Bosbach,
die demnächst gültige neue Abgeltungssteuer sieht vor, dass 25% der Kapitalerträge pauschal abgeführt werden. Damit bekommen alle Steuerzahler mit einem Spitzensteuersatz von mehr als 25% eine Ermäßigung ihrer Kapitalertragssteuer in dieser Höhe: Persönlicher Spitzensteuersatz (maximal wohl 45%) minus 25%. Alle mit geringerem Spitzensteuersatz müssen mehr Steuern zahlen, wenn sie nicht in ihrer Steuererklärung ihre Kapitalerträge explizit erklären.
Rechnet sich diese beabsichtigte Verschiebung der Steuerbelastung von oben nach unten zumindest für den Staat, berücksichtigt man den zusätzlichen Verwaltungsaufwand? Welchen Saldo zieht unser Staat aus dieser Reform? Positiv? Negativ?
Für Ihre Antwort - wie aus den Medien gewohnt sicherlich sehr kompetent - herzlichen Dank
Volker Borm
Sehr geehrter Herr Borm,
dankend bestätige ich den Erhalt Ihrer Email vom 21. Februar 2008, die Sie über www.abgeordnetenwatch.de an mich gesandt haben. Da ich seit vielen, vielen Jahren völlig problemlos per Brief, per Fax oder per Email erreichbar bin, darf ich Sie höflich darum bitten, Emails an mich auch unmittelbar an mich zu adressieren, dann werde ich Ihnen gern antworten. Und dies obwohl ich in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion weder für die wunderschöne Stadt Köln noch für die Steuerpolitik zuständig bin.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Wolfgang Bosbach