Frage an Wolfgang Bosbach von Andreas T. bezüglich Innere Sicherheit
Herr Bosbach, wird die CDU nach einem Wahlsieg durchsetzen, daß die Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre runtergesetzt wird? Es kann doch nicht sein, daß 12- oder 13-jährige 40 oder 50 oft schwere Straftaten begehen können, ohne bestraft werden zu können.
Sehr geehrter Herr Tümmler,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 16. August 2005. Die Union wird sich nach einem Wahlsieg nicht dafür einsetzen, dass die Strafmündigkeitsgrenze von 14 auf 12 Jahre heruntergesetzt wird, denn in diesem Kindesalter dürfte nicht das Strafrecht die richtige Reaktion sein, angebracht ist in diesem Alter vielmehr eine unzweifelhaft notwendige pädagogische Sanktion des Staates bei jungen Intensivtätern, insbesondere bei jungen Gewalttätern, notfalls durch Entzug des elterlichen Sorgerechts und/oder der Unterbringung in einem geschlossenen Heim, sodass diese Kinder nicht länger eine Gefahr für die Allgemeinheit bzw. für potentielle Opfer sein können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Wolfgang Bosbach