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Frage von Helmut E. •

Frage an Wolfgang Bosbach von Helmut E. bezüglich Recht

Sie haben in einem Fernsehmagazin die damalige Folterandrohung eines hohen Frankfurter Polizeibeamten verteidigt. Obwohl das Gesetz jede Art von Folter und deren Androhung strikt verbietet. Hier erlaubt das Gesetz keinerlei Ausnahmen. Ich habe am eigenen Körper die Folter in der Stasihaft erlebt. Ihre damaligen Äußerungen im öffentlichen Fernsehen haben mich sehr entsetzt. Wenn das ihre und die Meinung Ihrer Partei ist, dann unterscheiden Sie sich nicht von den MfS Mitarbeitern in der DDR. Auch die führten, für ihr schmutziges Handwerk, immer den Staatsnotstand zur Abwehr von Gefahren an. Damit ließen sich deren Foltermethoden immer begründen.
Wenn Sie ernstlich über Ausnahmesituationen zum Folterverbot im Fernsehen nachdenken und diese Ausnahme sich vorstellen können, dann haben Sie unser Grundgesetz nicht verstanden. Da Sie ausgebildeter Jurist sind, sagt es sehr viel über Ihr Demokratieverständnis aus!
Ich hätte von unseren Medien allerdings einen allgemeinen Proteststurm erwartet. Da dieser nicht kam, spricht es nur dafür, wie schnell unsere Bürgerrechte auszuhebeln sind. Ich sage: Wehret den Anfängen und daher kann ich die CDU ich mehr wählen! Denn auch von der Parteispitze kam kein Protest nach Ihrer damaligen Aussage!

H. Eckert

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Eckert,

herzlichen Dank für Ihre liebenswürdige E-Mail vom 16. August 2005. Angesichts einer wirklich großen Arbeitsbelastung, einer Vielzahl von Zuschriften und umfangreicher Korrespondenz – soweit erinnerlich auch mit Ihnen – in dieser Sache haben Sie sicherlich Verständnis dafür, dass ich mich heute kurz fasse. Ihre Behauptung, ich hätte mich für eine „Ausnahme vom Folterverbot“ ausgesprochen ist schlicht falsch, sie wird auch durch Wiederholungen nicht richtiger. Es gibt – aus guten Gründen – ein absolutes Folterverbot und auch ich denke überhaupt nicht daran, dieses aufzuweichen. Eine völlig andere Frage ist es aber, ob sich der damalige Vize-Polizeipräsident von Frankfurt Daschner im konkreten Fall strafrechtlich-relevant verhalten hat. Ich darf Sie noch einmal sehr herzlich darum bitten, diese beiden Sachverhalte auseinander zu halten. Herr Daschner glaubte damals, dass das von dem Täter Gäffgen entführte Kind noch am Leben sei und daher durch die Androhung von Gewalt gerettet werden könne, dies mit Stasi-Foltermethoden gleich zu setzen halte ich – mit Verlaub – für abwegig.

Mit besten Grüßen
Ihr

Wolfgang Bosbach