Frage an Wolfgang Bosbach von K. N. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Bosbach,
Warum macht ihre Partei in ihrem Wahlprogramm keine Aussage zum Thema Studiengebühren und Zukunft des Bafögs?
Hat ihre Partei hierzu keine Meinung?
Sehr geehrter Herr Neumann,
herzlichen Dank für Ihre freundliche Anfrage vom 16. August 2005. Angesichts einer wirklich großen Arbeitsbelastung und einer Vielzahl von Zuschriften bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass ich Ihnen leider erst heute und nur kurz antworten kann.
Zur Vermeidung möglicher Missverständnisse darf ich zunächst darauf hinweisen, dass die Erhebung von Studiengebühren in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer fällt. Es liegt in der Kompetenz der Bundesländer, ob – und unter welchen Voraussetzungen – sie überhaupt Studiengebühren einführen, bejahendenfalls in welcher Höhe und unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht jedoch auch den Bund in der Pflicht, gemeinsam mit den Ländern die Ausbildungsförderung, das derzeitige BAföG, auf die Studienbeitragsmodelle auszurichten. Auch sind neue Wege der Förderung des sog. „Bildungssparens“ zu prüfen.
Allerdings ist es für die Union selbstverständlich, dass die Erhebung von Studiengebühren – nicht – dazu führen darf, dass studierwillige Kinder aus einkommensschwächeren Familien der Zugang zum Hochschulstudium aus wirtschaftlichen Gründen verbaut wird. Daher plädiere ich grundsätzlich für das Modell der „nachgelagerten Studiengebühren“.
Wir sind aber der Überzeugung, dass sozial verträgliche Studienbeiträge zu mehr Qualität in der Hochschulbildung in Deutschland führen und deshalb auch bei den Studierenden eine hohe Akzeptanz erfahren werden. In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Wolfgang Bosbach