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Frage von Christoph C. •

Frage an Wolfgang Bosbach von Christoph C. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Bosbach,

ich habe kürzlich von Ihrem Vorschlag über ein sog. Konvertiten-Register gelesen und muss sagen, dass ich Ihren Vorstoß nicht einmal im Ansatz verstehen kann.
Ich würde gerne wissen, ob Sie Freunde muslimischen Glaubens in Ihrem engen Freundeskreis haben?
Falls dies der Fall sein sollte, würde ich gerne wissen wie SIe denen Ihr Vorhaben ohne größere Beleidigungen rational erläutern. Zum einen waren nicht alle terroristischen Attentäter Konvertiten, was dann wohl als nächstes ein allgemeines Muslimen-Register notwendig machen würde. Zum anderen birgt ein Konvertiten-Register den Eindruck von politischer Einflussnahme auf Religion in sich. Ihnen muss klar sein, dass es nicht der Sicherheit der Bürger dienlich ist eine Religion unter Generalverdacht - und nichts andereres tut das Konvertiten-Register - zu stellen und jedem Bürger der zum Islam übertreten möchte, und damit lediglich ein verfassungsrechtliches Grundrecht in Anspruch nimmt, mit der staatlichen Registrierung und Beobachtung zu drohen. De Facto handelt es sich dann nicht mehr um Religionsfreiheit!
Der staatliche Generalverdacht und die Registrierung und Beobachtungen Personen einer bestimmten Religion ist Teil eines dunklen Kapitels der deutschen Geschichte, deren Neuauflage mit der heutigen Verfassung unvereinbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Capelle

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Capelle,

herzlichen Dank für Ihre liebenswürdige Email vom 12. September 2007, der ich entnehme, dass auch Sie leider auf eine Falschmeldung hereingefallen sind. Da zeigt sich wieder einmal, dass es immer sinnvoll ist, sich zunächst über einen Sachverhalt zu informieren, bevor man zu diesem öffentlich Stellung nimmt oder gar kuriose Vorwürfe erhebt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Wolfgang Bosbach MdB