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Frage von Andreas F. •

Frage an Wolfgang Bosbach von Andreas F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Bosbach,
in Ihrer Antwort an Herrn Meurs vom 6.9.07 verwenden Sie das Wort GEZ-Gebühren.

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass eine öffentliche Verwendung dieses "nicht existierenden" Wortes eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" zur Folge haben kann. Bei Zuwiderhandlung könnten Sie verpflichtet werden, 5.100 Euro Strafe zu bezahlen.

http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-altersvorsorge-vermoegensbildung/tipps/sparen-vermoegen-altersvorsorge/gez-abmahnung/index.html

Meine Frage ist:
Was halten Sie von entsprechenden Abmahnpraktiken? Viele Blogger sehen in diesen und ähnlichen Fällen eine erhebliche Einschränkung ihrer grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit. Problematisch ist dabei insb. die für Privatleute oft existenzbedrohende Höhe von Abmahnungen und Streitwerten wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Und die daraus folgende vorauseilende Selbstzensur.

Es ist für unsere Demokratie wichtig, dass die Möglichkeit besteht, öffentlich Kritik zu äußern ohne damit die eigene wirtschaftliche Existenz zu gefährden.

Unsere Bundeskanzlerin hat sich kürzlich mit kritischen Bloggern getroffen und ein Mediengesetz zum Schutz von Bloggern eingefordert. Unterstützen Sie Frau Merkel in diesem Vorhaben?

Viele Grüße
Andreas Falken

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Falken,

herzlichen Dank für Ihre freundliche Email vom 08. September 2007, die Sie allerdings nicht an mich, sondern an Abgeordnetenwatch.de abgesandt haben. Sie beziehen sich auf mein Schreiben an Herrn van Meurs, sodass ich auf den ersten Absatz verweisen darf.

Mit freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen
Ihr
Wolfgang Bosbach MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.