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Frage von Christiane L. •

Frage an Wolfgang Bosbach von Christiane L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bosbach,

in ihrer Gegendarstellung zu der Stellungnahme des Bundesrats zum Richlinienumsetzungsgesetz hat die Bundesregeirung die beiden Anträge, die darauf zielen, ausländischen Hochschulabsolventen den Zugang zum deutsche Arbeitsmarkt zu erleichtern, abgelehnt. Ich kann diese Ablehnung überhaupt nicht nachvollziehen und hätte gerne von Ihnen eine Stellungnahme dazu.

Es ist nicht einsichtig, weshalb künftig (in der Regel geringqualifizierte) Duldungsinhaber im Rahmen der neuen Bleiberechtsregelung jede Art von Beschäftigung ausüben dürfen, gut qualifizierten Absolventen deutscher Hochschulen dieser Einstieg in den Arbeitsmarkt jedoch verschlossen bleiben soll. Dass akademisch ausgebildete und gut integrierte Zuwanderer den Sprung in eine höherwertige Beschäftigung leichter schaffen dürften als ungelernte Kräfte und dementsprechend in der Folge auch weitere positive Aspekte für die Sozialsysteme und den Arbeitsmarkt erzielen können, ist wohl schwer zu bestreiten.

Aber der eigentliche Skandal ist folgender: Da die Bleiberechtsregelung des neuen § 104 a AufenthG bei Voraufenthalten zu Studienzwecken keine Anwendung findet, wird es sogar zu Aufenthaltsbeendigungen bei Absolventen kommen, die hier binnen eines Jahres nicht einen ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung finden, während abgelehnte Asylbewerber und Duldungsinhaber allein durch die Dauer ihres Aufenthalts ein Bleiberecht erhalten, ohne irgendwie qualifiziert zu sein. Das Ziel, die Zuwanderung von Qualifizierten zu fördern, wird damit vollkommen konterkariert.

Eine besser qualifizierte und vor allem integrierte Gruppe von Zuwanderern als die Absolventen deutscher Hochschulen ist nicht vorhanden! Wann wird dieses Potential endlich erkannt und angemessen gefördert?

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Lex-Asuagbor

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Lex-Asuagbor,

unter Bezugnahme auf Ihre Email vom 08. Juni 2007 darf ich Ihnen mitteilen, dass es völlig unproblematisch möglich ist, mit mir unmittelbar zu korrespondieren bzw. zu kommunizieren, ein Umweg über „Abgeordnetenwatch.de“ ist nun wirklich nicht notwendig. Anders formuliert: Sie können mich gern unmittelbar anschreiben und erhalten dann selbstverständlich die erbetene Antwort.

Mit besten Grüßen
Ihr
Wolfgang Bosbach MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.