Frage an Wolfgang Bosbach von Michael W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bosbach,
sie sind unter anderem Mitglied im Vorstand des Vereins gegen Vergessen - für Demokratie e. V.
In der Satzung des Vereins heisst es unter § 2 Zweck des Vereins - 3. "Der Satzungszweck wird durch Förderung der historisch-politischen Bildung, der Kultur des Erinnerns an das nationalsozialistische Gewaltregime sowie die SED-Diktatur..."
Wie können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, Vorstand eines Vereines sein, der mahnend an die Verbrechen u.a. der ehem. DDR erinnert und gleichzeitig Mittel fordern, die sich das DDR-Regieme zueigen gemacht hat um die Bürger zu beobachten, zu überwachen und zu sanktionieren? In der DDR war es der "Schutz vor dem Kapitalismus", heute ist es der "Schutz vor dem Terrorismus". Die Mittel allerdings sind sich sehr ähnlich:
Die NVA wurde in der DDR gegen die Bevölkerung eingesetzt - Bundeswehr im Inneren / Abschuss von Passagierflugzeugen Heimliche Durchsuchungen von Wohnungen - Heimlicher Onlinezugriff auf Computer Umfassende Überwachung der DDR-Bürger unter Mißachtung der Bürgerrechte durch das MfS - Passfoto/Fingerabdruckdatenbank / Vorratsdatenspeicherung.
Wo sehen Sie heute die Rechtfertigung für Mittel, die damals den Bürgern viel Leid gebracht haben?
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Wendel