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Frage von Klaus K. •

Frage an Wolfgang Bosbach von Klaus K. bezüglich Recht

Guten Tag Berr Bosbach.

mir sehr grosser Bestürzung habe ich realisiert, dass § § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen erst anwendbar ist, wenn es drei Personen sind. Wird das selebe aber von "nur" zwei geplant/getean, gibts es eine rechtliche Möglichkeit, das präventiv zu verhindern und zu ahnden.

Ich beziehe mich dabei auf den Artikel in Telepolis:
https://www.heise.de/tp/features/Gefaehrder-in-Goettingen-Ein-Polizei-Verdacht-aber-nicht-hinreichend-fuer-die-Justiz-3633013.html

Das erscheint mir grotest und bedarf m.E. dringenst einer Gesetzesnovellierung.

Da Sie m.W. die aktuelle Fassung mit entschieden haben, bzw, nicht dagegen gestimmt udn sich für eine realitätsnahe Formulierung öffentlch eingesetzt ahben, frage ic Sie,w as Sie sich dabei gedacht habe und warum das nicht thematisiert wurde bzw. warum die "Einstiegshürde" bei 3 Personen liegt.

mfG
K. Krahne

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Krahne,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail, die Sie über Abgeordnetenwatch.de an mich abgesandt haben. Da ich seit vielen, vielen Jahren völlig problemlos per Brief, per Fax oder per E-Mail erreichbar bin, darf ich Sie herzlich darum bitten, etwaige Fragen an mich auch an mich persönlich zu adressieren, ein Umweg über Abgeordnetenwatch.de ist wirklich - nicht - notwendig. Selbstverständlich werde ich Ihnen gerne antworten, die Antwort können Sie auch gerne veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Wolfgang Bosbach MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.