Frage an Wolfgang Bosbach von Dr. Jörg E. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Bosbach,
Kompliment für Ihre pointierten Bemerkungen.
Frage zu Griechenland. Seit mindestens 3 Jahren ist mir bekannt, daß ein griechischer Steuerpflichtiger der Zahlungsaufforderung seines Finanzamtes nicht folgen muß, wenn er Einspruch erhebt. Die Zahlung der Steuerschuld kann um Jahre verzögert werden, bis das Gericht entschieden hat. Bei uns hat der Einspruch bekanntlich keine aufschiebende Wirkung. Ist diese " Großzügigkeit" in den letzten 3 Jahren wenigstens abgeschafft worden. Sie hat wohl auch zu den Außenständen der Steuerverwaltung von 70 Milliarden € geführt. Wenn das von den griechischen Vorgängerregierungen nicht geändert wurde, ist bei Griechenland Hopfen und Malz verloren.
Mit freundlichem Gruß
Jörg Eckert
Sehr geehrter Herr Dr. Eckert,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail, die Sie über Abgeordnetenwatch.de an mich abgesandt haben. Da ich seit vielen, vielen Jahren völlig problemlos per Brief, per Fax oder per E-Mail erreichbar bin, darf ich Sie herzlich darum bitten, etwaige Fragen an mich auch an mich persönlich zu adressieren, ein Umweg über Abgeordnetenwatch.de ist wirklich - nicht - notwendig. Selbstverständlich werde ich Ihnen gerne antworten, die Antwort können Sie auch gerne veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Wolfgang Bosbach MdB