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Frage von Markus G. •

Frage an Wolfgang Bosbach von Markus G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bosbach,

am 14.06.13 wurde im Bundestag über ein Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes um Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid und Referendum beraten.

Bereits seit den 90igern werden wechselnd von den Grünen, der SPD, den Linken und sogar von der FDP Gesetzesentwürfe im Bundestag dazu eingebracht; die Entwürfe differieren nach meinem Kenntnisstand im Wesentlichen nur bei den geforderten Stimmenanzahlen bei den verschiedenen "Volks-Variationen".

In 2002 scheiterte ein solcher Einführungsversuch an der CDU, die so kurz vor der Wahl keine Änderungen wollte, aus der Drucksache Drucksache 14/9260 dazu "Die Fraktion der CDU/CSU hebt hervor, dass sie keine grundsätzlichen Vorbehalte gegen mehr unmittelbare Mitbestimmungsmöglichkeiten habe, allerdings sei die Zeit bis zur Bundestagswahl im September 2002 zu kurz, um so
wesentliche Veränderungen des Grundgesetzes vorzunehmen. Es sei notwendig, die insbesondere durch Sachverständige auf der Anhörung geäußerte Kritik an wesentlichen Punkten des Gesetzentwurfs ausführlich zu beraten. ..."

Seit 2002 sind nun ja 10 Jahre in´s Land gegangen, sehr viel Zeit zum prüfen.

1. Wieso gibt es keinen Entwurf der CDU für Volksentscheide auf Bundesebene, grundsätzlich sei die CDU ja dafür (s. Drucksache 2002) ?

2. Wird die CDU den Vorschlag der SPD grundsätzlich ablehnen, wenn ja warum genau, und / oder auch Änderungsvorschläge machen ?

3. Wann kann der Wähler auch bei der CDU mit einem Gesetzesvorschlag zur Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene rechnen, in der nächsten Legislatur ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gude,

ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 25. Juni 2013, die Sie über Abgeordnetenwatch.de an mich abgesandt haben. Da ich seit vielen, vielen Jahren völlig problemlos per Brief, per Fax oder per E-Mail erreichbar bin, bitte ich die Nutzerinnen und Nutzer von Abgeordneten-watch regelmäßig darum, etwaige Fragen an mich zu adressieren, denn ein Umweg über Abgeordneten-watch ist nun wirklich nicht notwendig.

Selbstverständlich werde ich Ihnen gerne antworten, die Antwort können Sie auch gerne veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Wolfgang Bosbach, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.