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Frage von Christa W. •

Frage an Wolfgang Bosbach von Christa W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bosbach,

Beschäftigtendatenschutzgesetz oder doch eher Beschäftigtenausforschungserlaubnisgesetz ?

Ist es aus Ihrer Sicht richtig,dass
in der Bewerbungsphase Arbeitgebern mit der geplanten Neuregelung in § 32 Abs. 1 Satz 2 ausdrücklich das Recht eingeräumt wird, nach Vermögensverhältnissen und laufenden Ermittlungsverfahren zu fragen, wenn dies wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt oder wenn diese Anforderung angemessen ist.
Bisher war nach der Rechtsprechung nur die Frage nach Vorstrafen zulässig, nicht aber die nach Ermittlungsverfahren, bei denen noch völlig offen ist, ob eine Straftat begangen wurde. Dies ist eine Aushöhlung der gesetzlichen Unschuldsvermutung.

„ Der Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes beinhaltet eine Fülle weiterer Regelungen, durch die die Erhebungs-, Verarbeitungs- und Nutzungsbefugnisse von Arbeitgebern auf Kosten der Beschäftigten massiv ausgeweitet werden.
Im Ergebnis verschlechtert er die datenschutzrechtliche Situation von Beschäftigten grundlegend und erheblich.
Der Gesetzentwurf verdient den Namen „Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ nicht . Der Schutz der Beschäftigtendaten tritt in diesem Entwurf hinter bisherige Regelungen zurück.
Richtiger wäre wohl der Name „Beschäftigtenausforschungserlaubnisgesetz“.
Dieser Meinung des Direktors und Leiters der Europäischen Akademie der Arbeit der Universität Frankfurt am Main,Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft
Herrn Prof. Dr. Peter Wedde schließe ich mich an und bitte Sie eindringlich, diesem Gesetz nicht zuzustimmen.
Das Gesetz ist eine Mogelpackung!Ein aus Sicht von Beschäftigten sehr schlechter Gesetzesentwurf wird ein bisschen weniger schlecht!?

Welche Rechte von Beschäftigten werden nach Ihrer Meinung durch diesen Entwurf geschützt?
Warum dieser Schnellschuss?

Mit freundlichen Grüßen
Christa Wiese

Portrait von Wolfgang Bosbach
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Wiese,

herzlichen Dank für Ihre liebe E-Mail, die Sie über Abgeordnetenwatch.de an mich abgesandt haben. Da ich seit vielen, vielen Jahren völlig problemlos per Brief, per Fax oder per E-Mail erreichbar bin, darf ich Sie herzlich darum bitten, etwaige Fragen an mich auch an mich persönlich zu adressieren, ein Umweg über Abgeordnetenwatch.de ist wirklich - nicht - notwendig. Selbstverständlich werde ich Ihnen gerne antworten, die Antwort können Sie auch gerne veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Wolfgang Bosbach MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.