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Frage von Inge R. •

Frage an Wolfgang Bosbach von Inge R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Bosbach,

in der Sendung "Anne Will" vom 24.10.2012 haben Sie geäußert "Noch nie ist einer auf die Idee gekommen zu sagen, wer weiß, wofür das Kindergeld ausgegeben wird."

Als Mutter einer erwachsenen schwerstbehinderten Tochter habe ich andere Erfahrungen machen müssen und bitte Sie deshalb um eine Stellungnahme zu den aktuell gehäuft auftretenden Anträgen der Sozialhilfeträger bei den Familienkassen auf Auszahlung des (anteiligen) Kindergeldes für volljährige und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII.
Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung werden durch die pauschale Unterstellung der Verletzung ihrer Unterhaltspflicht gezwungen, Nachweise über die Verwendung des Kindergeldes zu erbringen.

Und diese wird nach wie vor praktiziert, obwohl das BSG in seinem Urteil vom 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 - eindeutig beschrieben hat, dass die Voraussetzungen für eine solche Abzweigung keiner Prüfung bedürfen, weil dies den Zielen der §§ 41 ff SGB XII widersprechen würde, die Eltern von Unterhaltsleistungen freizustellen.

Wie stehen Sie zu diesen Abzweigungsanträgen der Sozialleistungsträger, die die wiederholte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hartnäckig ignorieren?

Und wie wollen Sie Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung jetzt unterstützen, damit diese nicht gezwungen werden, sich immer wieder aufs Neue durch alle Instanzen zu kämpfen?

Mit freundlichen Grüßen
Inge Rosenberger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Rosenberger,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail, die Sie über Abgeordnetenwatch.de an mich abgesandt haben. Da ich seit vielen, vielen Jahren völlig problemlos per Brief, per Fax oder per E-Mail erreichbar bin, darf ich Sie herzlich darum bitten, etwaige Fragen an mich auch an mich persönlich zu adressieren, ein Umweg über Abgeordnetenwatch.de ist wirklich - nicht - notwendig. Selbstverständlich werde ich Ihnen gerne antworten, die Antwort können Sie auch gerne veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Wolfgang Bosbach MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.