Frage an Wolfgang Bosbach von Volk B. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Bossbach,
seit einigen Tagen kursiert in den Medien die Nachricht, daß ein neues Meldegesetz angeblich in letzter Minute im Innenausschuß, dessen Vorsitzender Sie sind, derart geändert wurde, daß künftig Daten der Melderegisters an Dritte verkauft werden dürfen, es sei denn, daß der Gemeldete ausdrücklich der Weitergabe seiner Daten widerspricht, was angeblich nicht ganz problemlos möglich sein soll. Dieses neue Meldegesetz wurde angeblich vom Bundestag bereits verabschiedet. Meine Fragen:
1. Trifft der oben geschilderte Sachverhalt zu?
2. Warum und auf wessen Initiative wurde die Vorlage kurzfristig geändert?
3. Wie ist es möglich, daß der Innenausschuß kurzfristig die Änderung einer Gesetzesvorlage beschließt ohne das zuständige Ministerium bzw. hier die Ministerin zu informieren?
4. Wurde die Vorlage tatsächlich vom Bundestag verabschiedet und waren die Abgeordneten vorher über den Gesetzestext ausführlich informiert?
5. Wieviele Abgeordnete nahmen an der Abstimmung teil?
6. Wie ist Ihre Meinung als Abgeordneter zu diesem neuen Meldegesetz?
Im voraus Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
V. Buchholz
Sehr geehrter Herr Buchholz,
ich beziehe mich auf Ihre E-mail vom 2.12.2009, die Sie über Abgeordnetenwatch an mich abgesandt haben. Da ich seit vielen, vielen Jahren völlig problemlos per Brief, per Fax oder per E-mail erreichbar bin, bitte ich die Nutzerinnen und Nutzer von Abgeordnetenwatch.de regelmäßig darum, etwaige Fragen an mich auch an mich zu adressieren, denn ein Umweg über Abgeordnetenwatch.de ist nun wirklich nicht notwendig.
Die Nutzerinnen und Nutzer können meine Antwort dann selbstverständlich veröffentlichen.
Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass ich Informationen über www.abgeordnetenwatch.de erhalten habe, die ich bislang nicht kannte. Daher habe ich nunmehr verstärkt erhebliche Zweifel an der politischen Neutralität von www.abgeordnetenwatch.de, sodass ich Nutzerinnen und Nutzer sehr herzlich darum bitten darf, etwaige Fragen an mich auch unmittelbar an mich zu adressieren. Sodann werde ich gerne antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Wolfgang Bosbach