Frage an Wolfgang Bosbach von Andreas K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bosbach,
meine Frage bezieht sich auf die Strafgesetzgebung für pädophile Täterinnen und Täter.
Leider gibt es (nicht nur diese) Gewalt. Wäre nicht eine deutliche Ausweitung oder die Aufhebung von Verjährungsfristen für sexuelle Handlungen von Erwachsenen an Kindern, wie sie etwa der Verein CareChild fordert, sinnvoll?
Die Opfer können oft erst nach vielen Jahren über Erlittenes reden, die Täter aber sind eloquent, wahlberechtigt und justiziabel und treten für ihre eigenen Rechte ein. Eine Bestrafbarkeit auch nach Ablauf von Fristen, etwa wenn das Opfer persönlich dazu bereit ist, wäre sehr wichtig.
Auch sind die Verjährungsfristen in der Praxis offenbar oft niedriger als formal angenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Knappe,
ich beziehe mich auf Ihre E-mail vom 11. Juli 2010, die Sie über Abgeordnetenwatch an mich abgesandt haben. Da ich seit vielen, vielen Jahren völlig problemlos per Brief, per Fax oder per E-mail erreichbar bin, bitte ich die Nutzerinnen und Nutzer von Abgeordnetenwatch.de regelmäßig darum, etwaige Fragen an mich, auch an mich zu adressieren, denn ein Umweg über Abgeordnetenwatch.de ist nun wirklich nicht notwendig.
Die Nutzerinnen und Nutzer können meine Antwort dann selbstverständlich veröffentlichen.
Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass ich Informationen über www.abgeordnetenwatch.de erhalten habe, die ich bislang nicht kannte. Daher habe ich nunmehr verstärkt erheblicher Zweifel an der politischen Neutralität von www.abgeordnetenwatch.de, sodass ich Nutzerinnen und Nutzer sehr herzlich darum bitten darf, etwaige Fragen an mich auch unmittelbar an mich zu adressieren. Sodann werde ich gerne antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wolfgang Bosbach, MdB