Frage an Wolfgang Bosbach von Manfred S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Bosbach,
aus der CDU hörte man Anfang des Jahres von Fr. Merkel den Satz "Wer 45 Berufsjahre hat und 63 Jahre alt ist, der kann ohne Verlust in Rente gehen". Im neuen Wahlprogramm der CDU lese ich davon kein einziges Wort mehr.
Wie steht die CDU bei einem Wahlsieg zu diesem Thema?
Im Voraus vielen Dank für eine Rückantwort.
Sehr geehrter Herr Schellberg,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Rente“ vom 6. August 2005, die mir von der Internetseite www.kandidatenwatch.de übermittelt worden ist.
Auf Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne wie Folgt antworten:
Aus Sicht der Union sollte beim Zeitpunkt des Rentenzugangs nicht allein das Lebensalter maßgebend sein, sondern auch die Lebensarbeitszeit und damit die Zeitdauer, in der die Beiträge entrichtet werden. Bereits im Rahmen der Gesetzgebung Mitte der 90er Jahre unter der unionsgeführten Bundesregierung wurde dies umgesetzt. So ergaben sich für Versicherte, die mit 60 Jahren eine Altersrente vorzeitig in Anspruch genommen haben, gar keine bzw. deutlich geringere Rentenabschläge, wenn sie 45 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben. Diese Regelung war als Übergangsvorschrift allerdings auf die Geburtsjahrgänge vor 1942 beschränkt.
Die CDU hat auf ihrem Bundesparteitag im Jahre 2003 beschlossen, die Höhe der Rentenabschläge neben dem Lebensalter auch von der vorherigen Versicherungsdauer abhängig zu machen – dieses Mal ohne Begrenzung auf bestimmte Jahrgänge. Als Richtschnur soll gelten: Wer 45 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt oder Erziehungs- oder Pflegeleistungen erfüllt hat, soll mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Auch die CSU vertritt diese Position. Die rot-grüne Bundesregierung hat es allerdings abgelehnt, eine solche Regelung in ihr im Frühjahr 2004 verabschiedetes Rentenreformpaket aufzunehmen. Damit bleibt es bei den sozialpolitischen Ungerechtigkeiten, solange Rot-Grün in Berlin regiert.
Zwar sieht das am 11. Juli 2005 vorgestellte Regierungsprogramm von CDU und CSU die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren nicht ausdrücklich vor. Das liegt allerdings daran, dass wir im Programm mit der stärkeren Gewichtung der kapitalgedeckten Altersvorsorge und der Entlastung von Eltern mit Kindern durch Einführung eines Kinderbonus bei den Rentenbeiträgen in Höhe von 50 Euro pro Monat unsere rentenpolitischen Schwerpunkte in der nächsten Wahlperiode in den Mittelpunkt stellen wollten. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Baustellen, die zwar im Programm nicht ausdrücklich auftauchen, aber selbstverständlich weiter auf der rentenpolitischen Agenda der Union stehen, wie z.B. die Konsolidierung der Rentenfinanzen, der Abbau der Frühverrentungsprogramme und die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Wolfgang Bosbach