Frage an Wolfgang Bosbach von Dr. Oliver Benjamin H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bosbach,
den Medien entnehme ich, dass die Aburteilung von Piraten, die die Bundesmarine festsetzt, auf deutschem Staatsgebiet deshalb vermieden werde, weil ein evt. Verbleiben der mutmaßlichen Täter im Bundesgebiet nach Ende ihrer Haftzeit nicht auszuschließen sei. Warum regeln sie nicht gesetzlich, dass Menschen, die im Rahmen einer kriminellen Aktivität außerhalb des Bundesgebiets festgesetzt werden und nur für den Strafprozess sowie für evt. Strafhaft in das Bundesgebiet durch staatliche Organe verbracht werden, auf gar keinen Fall einen rechtlichen Anspruch auf Verbleib im Bundesgebiet nach Prozessende bzw. nach Ende der Strafhaft erwerben können? Die (wasser- und gerichtsfeste) Formulierung eines Gesetzes ist zwar sicherlich schwierig, dürfte aber möglich sein? Andernfalls setzt sich die Bundesrepublik doch weiter der Gefahr aus, dass sie für die Durchsetzung des Rechts von mitunter fragwürdigen anderen Ländern abhängig wird bzw. de facto auf die Durchsetzung des Rechts verzichten muss. Insoweit wäre ein solches Gesetz doch zumindest einen Versuch wert?
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Benjamin Hemmerle