Frage an Wolfgang Bosbach von Norbert R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Werter Herr Bosbach,
über 60 Jahre Grundrechte sollte ein Garant für Recht und Ordnung, Moral und sozialer Verantwortung sein und man sollte diese nicht nur fühlen können. Immer wieder, wenn ich mich auf das Grundgesetz ( Überfallopfer /Behindert ) wurde ich abgewiesen und wurde hin und her geschoben. Man fand einfach keine Zuständigkeit. Jetzt habe ich so einfache Fragen, die jeder Bürger sofort beantworten könnte aber jede Behörde sich schwer tut. Fragen wie : Wie ist die Zuständigkeit bei der Verletzung von Grundrechten? Wie werden Verletzung von Grundrechten durch Behörden überhaupt geahndet ( Straftat,Ordnungswidrigkeit......)? An welcher Zuständigkeit kann man sich wenden, wenn ein jedes Recht verweigert wird, von der Anzeige bis zur Petition, weil das Leben, die Gesundheit und die Würde eines Menschen hinter dem Profit steht ? ( außer Gerichtshof für Menschenrechte )
Hochachtungsvoll
Norbert Rath