Frage an Wolfgang Bosbach von Gerhard R. bezüglich Gesundheit
Ich gönne Frau Merkel die etwa 4000,- Euro die sie mit der Steuerreduzierung von 42% auf 39% unter ihrer Regierung erhalten würde.
Bei mir sieht es als Durchschnittsrentner leider schlechter aus. Meine Krankenversicherung erhöht sich (da meine Ehefrau nicht mehr mitversichert ist) mit der Kopfpauschale im Jahr um mindestens 360,- und die Ausgaben für höhere Mehrwertsteuer (auch wenn mtl. nur 600,- Euro davon betroffen sind) um 144,-.
Meine Mindereinnahme bzw. Mehrausgaben betragen also 504,- Euro im Jahr.
Vielleicht können Sie mir bei den Einsparmöglichkeiten behilflich sein?
Da hätte ich eine Krankenzusatzvers. (2 Bett-zi. Etc.) in die seit 30 Jahren einbezahle, sie noch nie benötigt habe und fast genau 504,- Euro im Jahr kostet. Sollte ich diese kündigen, obwohl ich sie als Rentner sicher nun eher benötige als vorher?
Was würden Sie mir raten?
Sehr geehrter Herr Rebholz,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Gesundheit“ vom 8. September 2005, die mir von der Internetseite www.kandidatenwatch.de übermittelt worden ist.
Mein Rat ist: lassen Sie sich von rot-grün bitte nicht belügen. Unser politischer Gegner versucht permanent Ängste in der Wählerschaft zu schüren. Deshalb spricht die SPD auch immer wieder von der „unsozialen Kopfpauschale“. Das ist jedoch ein irreführender Kampfbegriff der SPD. Richtig ist: Die CDU plant die Einführung einer „solidarischen Gesundheitsprämie“. Diese rechnet sich ganz einfach: Alle Krankheitskosten des letzten Jahres geteilt durch die Zahl der Versicherten. Auf der Basis der Zahlen von 2004 ergibt das einen Betrag von 109.- Euro für die Versicherten. Damit werden die Gesundheitskosten gleichmäßig auf alle verteilt.
Dabei soll niemand durch die Gesundheitsprämie überfordert werden. Jeder soll _höchstens 7 Prozent seines Einkommens_ für die Gesundheitskosten bezahlen müssen. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern entfällt zwar, doch ändert sich nichts daran, dass Ihr persönlicher Aufwand nicht mehr als 7 Prozent Ihres gemeinsamen Haushaltseinkommens betragen wird. Personen, bei denen der Betrag von 109 € mehr als 7 Prozent ihres Haushaltseinkommens beträgt, müssen nur 7 Prozent selbst zahlen und erhalten den Rest als Zuschuss.
An zwei Beispielen soll dies verdeutlicht werden:
1. Rentner mit 1.000 € Rente monatlich. Heutiger Arbeitnehmer-Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung: 7,1 % = 71 €.
Nach Umstellung auf Prämie: 109 €, davon zahlt der Rentner jedoch nur 70 € (7 % von 1.000 €), den Restbetrag von 39 € erhält er als Zuschuss.
2. Ehepaar mit zwei Kindern (Ehefrau nicht berufstätig), gesamtes Haushaltseinkommen monatlich 2.500 €. Heutiger Arbeitnehmer-Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung: 7,1 % = 177 €.
Prämien: 2 x 109 € = 218 €, davon zahlt das Paar jedoch nur insgesamt 175 € (7 % von 2.500 €), den Restbetrag von 43 € erhalten sie als Zuschuss. Die Kinder bleiben prämienfrei.
Zur Mehrwertsteuererhöhung sei noch angemerkt, dass Rentner indirekt von dieser Maßnahme profitieren. Denn nur, wenn mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstehen, bekommen wir wieder mehr Einzahler in die Rentenkassen. Nichts ist besser für die Rentenkassen, als mehr Wachstum und mehr Beschäftigung, die wir mit unseren Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt, im Bereich der Sozialversicherungen und im Bereich der Steuern erreichen.
Eine Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt wirkt sich positiv auf die Höhe der jährlichen Rentenanpassungen aus. Das ist ein klarer Vorteil für die Rentner. Letztlich lohnt es, geringfügige Mehrausgaben durch den höheren Mehrwertsteuersatz in Kauf zu nehmen. Ein Durchschnittsrentner (BfA-Rente) hat nach Anhebung des oberen Mehrwertsteuersatzes eine monatliche Mehrbelastung in Höhe von rund 6 Euro bei gleichem Konsumverhalten. Dabei ist gerade für Rentner wichtig: Wir wahren die soziale Balance, weil der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (z. B. für Lebensmittel, den öffentlichen Personennahverkehr sowie Zeitungen und Bücher) unverändert bei 7 Prozent bleibt. Der Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) hat hingegen selbst in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“ die Anhebung dieses ermäßigten Mehrwertsteuersatzes, also der Güter des täglichen Bedarfs, nicht mehr ausgeschlossen.
Was Ihre private Krankenzusatzversicherung angeht, kann ich Ihnen beim besten Willen diese sehr persönliche Entscheidung nicht abnehmen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Wolfgang Bosbach