Frage an Wolfgang Bosbach von Gunnar W. bezüglich Recht
Sehr geerhter Herr Bosbach,
in einem Interview am 11.8.2009 mit den "Ruhr Nachrichten", bezogen auf den Einsatz der Bundeswehr im Inneren sagen Sie, es gäbe "... hier eine Schutzlücke. Wenn nur die Bundeswehr mit ihren besonderen Fähigkeiten Gefahren abwehren kann, muss die Bundeswehr auch helfen dürfen"
Dazu habe ich drei Fragen an Sie:
1.Über welche besonderen Fähigkeiten verfügt die Bundeswehr welche die Polizei nicht hat?
2. Welche Gefahren würden diese Fähigkeiten erfordern?
3. Wäre nicht der richtige Weg, bei der Polizei diese "Fähigkeiten" auf- oder auszubauen als das Grundgesetz - mal wieder - den empfundenen Notwendigkeiten anzupassen und so weiter auszuhöhlen?
Mit freundlichem Gruss
Gunnar Wardenbach
Sehr geehrter Herr Wardenbach,
in obiger Sache beziehe ich mich auf Ihre E-Mail vom 13.08.2009, die Sie über Abgeordentenwatch.de an mich abgesandt haben. Da ich seit vielen, vielen Jahren völlig problemlos per Brief, per Fax oder per E-Mail erreichbar bin, darf ich Sie sehr herzlich darum bitten, etwaige Fragen an mich auch unmittelbar zu adressieren, ein Umweg über Abgeordnetenwatch.de ist wirklich nicht notwendig. Sodann werde ich Ihnen gern antworten. Selbstverständlich können Sie meine Antwort auch gern veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Wolfgang Bosbach