Frage an Wolfgang Bosbach von Matthias B. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Bosbach,
stimmt es, dass Sie auf einer Wahlveranstaltung der CDU zum Thema "Unangemeldete Kontrollen bei Legalwaffenbesitzern durch das kürzlich geänderte WaffG" gesagt haben:
"Unangemeldete Kontrollen können nur mit triftigen Grund abgelehnt werden. Wer sie auf Grund der Unverletzbarkeit der Wohnung ablehnt, bekommt seine Waffen abgenommen. Dies sofort. Wenn das Gesetz gekippt wird, wird es ein Totalverbot aller Waffen geben."
Wenn ja, können Sie definieren was nach Ihrer Meinung "triftige Gründe" sind?
Sehr geehrter Herr Brecht,
in obiger Sache beziehe ich mich auf Ihre E-Mail vom 12.08.2009, die Sie über Abgeordentenwatch.de an mich abgesandt haben. Da ich seit vielen, vielen Jahren völlig problemlos per Brief, per Fax oder per E-Mail erreichbar bin, bitte ich die Nutzerinnen und Nutzer von Abgeordnetenwatch.de regelmäßig darum, etwaige Frage an mich auch an mich zu adressieren, denn ein Umweg über Abgeordnetenwatch.de ist nun wirklich nicht notwendig.
Die Nutzerinnen und Nutzer können meine Antwort dann selbstverständlich gern veröffentlichen.
Damit aber in Frageform gekleidete falsche Behauptungen nicht weitertransportiert werden, mache ich zur Vermeidung unnötigen Aufwandes in Ihrem Fall eine Ausnahme:
Die behauptete Äußerung stammt nicht von mir.
Da ich weiß, wer diese Falschmeldung in Umlauf bringt, habe ich den Urheber der Falschmeldung zwischenzeitlich eindringlich darum gebeten, es zukünftig zu unterlassen, falsche Behauptungen (auch) in Bezug auf meine Person in Umlauf zu bringen. Offensichtlich wurde in diesem Fall www.abgeordentenwatch.de dazu benutzt, durch unzutreffende Zitate einen falschen Eindruck zu erwecken, dies bedauere ich sehr.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Wolfgang Bosbach