Frage an Wolfgang Bosbach von Paul B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Bosbach,
Sie argumentieren, eine Einbeziehung der Beamten und Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung löse deren Finanzprobleme nicht. Das ist richtig. Trotzdem überzeugt mich das Argument nicht.
Auch meine Beiträge zur Rentenversicherung lösen deren Finanzprobleme nicht (und für meine eigene Altersversorgung reichen sie schon gar nicht). Dennoch muss ich als Angestellter hohe Beiträge zahlen, ob ich will oder nicht.
Warum gilt dieser Zwang nicht für alle Berufsgruppen, auch für Beamte und insbesondere auch für die Politiker, die den Zwang ja beschlossen haben? Ist das nicht auch eine Frage der Gerechtigkeit? Ist die Finanzierung des Alters nicht eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die alle aufkommen müssen und zwar gerade dann, wenn die Finanzierung immer schwieriger wird?
Mit freundlichem Gruß
Paul Behrens
Sehr geehrter Herr Behrens,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Rente“ vom 8. September 2005, die mir von der Internetseite www.kandidatenwatch.de übermittelt worden ist.
Ihre Anfrage beantworte ich wie Folgt:
Bei Rente und Pension handelt es sich um zwei unterschiedliche Alterssicherungssysteme, denen gemeinsam ist, dass sie ähnliche Probleme haben – etwa die Auswirkungen der demografischen Entwicklung. Ein System gesundet aber nicht dadurch, dass man weitere Gruppen von Beitragszahlern erschließt. Die Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung würde zwar auf der einen Seite zu mehr Einnahmen führen. Auf der anderen Seite erwirbt aber, wer einzahlt, auch Ansprüche. Unter dem Strich erreichen Sie so allenfalls ein Null-Summen-Spiel.
Für den Staat aber würde eine Einbeziehung bedeuten, dass er – und zwar sofort – Arbeitgeberanteile in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen müsste, und zusätzlich die Pensionen für diejenigen, die Ihre Anwartschaften schon erworben haben. Und auch das Bruttogehalt der Beamten, das wegen der fehlenden Sozialversicherungspflicht niedriger bemessen ist als das vergleichbarer Angestellter, müsste steigen – eine weitere Zusatzausgabe für den Staat. Daran sehen Sie, dass Angestellte den Staat nicht weniger kosten als Beamte (die ihre Pensionen im Übrigen voll versteuern müssen) – im Gegenteil. Deshalb erscheint mir die – in der Tat notwendige - Korrektur innerhalb der Systeme der erfolgversprechende Weg zu sein. Allerdings, und daran hat die Union nie einen Zweifel gelassen, unter Berücksichtigung der sozialen Symmetrie. Das heißt, jede Änderung im Rentenrecht wird wirkungsgleich auch auf das Beamtenrecht übertragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Wolfgang Bosbach