Frage an Wolfgang Bosbach von Meik M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Bosbach,
wie der Presse zu entnehmen ist, scheitern im Bundestag Abstimmungen mitunter daran, dass sich das Parlament schlicht nicht auf einen Abstimmungsmodus einigen kann [ http://www.zeit.de/online/2009/22/patientenverfuegung-abstimmung-verfahren?page=1 ].
Es ist zwar verständlich, dass schon das Abstimmungsverfahren zum Streitfall wird, wenn das Endergebnis von der Reihenfolge der gestellten Anträge abhängt, wie sie im o.g. Beitrag erklären. Unabhängig vom Anlass der Abstimmung ist dies sicher auch demokratisch suboptimal.
Bei der Wahl des UNO-Generalsekretärs oder in vielen wissenschaftlichen Einrichtungen wird daher schon auf "approval voting" (Wahl durch Zustimmung, vgl. z.B. [ http://www.wissenschaft-online.de/statisch/praesident.php ]) zurückgegriffen: Bei mehr als zwei Wahlalternativen darf jede/r Wahlberechtigte jeder Alternative zustimmen, kann also sowohl das Wunschergebnis als auch jeden akzeptablen Kompromiss gleichzeitig unterstützen (man macht also nicht nur ein einziges Kreuz, sondern stimmt für jede Alternative, die man wenigstens akzeptabel findet). Die Wahl gewinnt die Alternative mit den meisten Stimmen. Dieses Wahlverfahren ist relativ robust gegen taktische Spielereien und liefert das Ergebnis, das die größte Unterstützung durch alle Wählenden genießt. Und das mit nur einem einzigen Wahlgang.
Meines Wissens ist kein Verfahren bekannt, das "bessere" Ergebnisse liefern kann. Halten Sie es für erstrebenswert, diesen Abstimmungsmodus auch im Bundestag zum Standard zu erheben? Wenn nicht, welche rationalen Gründe sprechen Ihrer Ansicht nach gegen ein so einfaches wie faires Verfahren? Wenn ja, was werden Sie unternehmen, um die "Wahl durch Zustimmung" im Bundestag zu etablieren?
Sehr geehrter Herr Michalke,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 9. Juni 2009, die Sie über abgeordnetenwatch.de an mich abgesandt haben. Da ich seit vielen, vielen Jahren völlig problemlos per Fax, per Brief oder per E-Mail erreichbar bin, darf ich Sie herzlich darum bitten, etwaige Fragen an mich auch unmittelbar an mich zu adressieren. Sodann werde ich Ihnen gern antworten. Selbstverständlich können Sie meine Antwort gern veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bosbach MdB