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Frage von Marko M. •

Frage an Wolfgang Bosbach von Marko M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bosbach,

ihre verstärkte Präsenz in den Medien in Bezug auf die aktuelle Debatte für ein Verbot von Paintball, Gotcha etc. ist mir nicht entgangen. Und durch die aktuellen Zeitungsberichte, dass sich nun darauf geeinigt wurde, ein Verbot solcher Spiele noch vor den Wahlen durch zu ziehen, sehe ich mich gezwungen sie auf ein paar, nicht unwesentliche Informationen und Gerichtsurteile hinzuweisen.
Es bezieht sich auf den Versuch der Stadt Bautzen einer Freizeit- und Sporthalle zu verbieten, dort die Spiele Paintball und Co anzubieten. Als Grund nannte man etwas, das auch von ihnen schon regelmässig durch die Presse getragen wurden.
"...dass es gegen die Menschenwürde verstoße, mit realitätsnahen Waffen im Rahmen eines Kampfspiels auf Menschen zu schießen..."

Beschluss vom 28.1.2003, (14 K 2777/02)
Das Gericht urteilte, dass dem gewerblichen Unterhaltungsspiel eine Tendenz zur Bagatellisierung von Gewalt beiwohne.
"Die Richter kamen zu der Auffassung, dass die für ein solches Verbot vom Polizeigesetz verlangte »Gefahr für die öffentliche Ordnung« nicht vorliegt. Der bloße Verdacht, dass das angebotene Verhalten später einer entwürdigenden Behandlung von Menschen Vorschub leiste, könne noch nicht die von den Behörden angenommene Verletzung der Menschenwürde darstellen. Ein entsprechender Wirkungszusammenhang zwischen dem Spiel und der Ausübung von Gewalt sei nicht belegt. Das Spiel selbst verletze weder Wertmaßstäbe des Grundgesetzes noch den gesellschaftlichen Wertekonsens."
Das ist eines von mehreren gleichlautenden Urteilen, die man im Bundestag nicht zu kennen scheint. Oder, wie so oft, ignoriert und sich darüber hinwegzusetzen versucht.
Mit schöner Regelmässigkeit ist zu beobachten, wie von unseren Volkvertretern in windeseile Gesetze durchgeboxt werden, die jedlicher Grundlage entbehren und zumeist nach einigen Monaten vom Verfassungsgericht wieder einkassiert werden.

Wie paßt das in die aktuelle Gesetzgebung?
Mit freundlichen Grüßen
Marko Manthey

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Manthey,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 12. Mai 2009, die Sie über abgeordnetenwatch.de an mich abgesandt haben. Da ich seit vielen, vielen Jahren völlig problemlos per Fax, per Brief oder per E-Mail erreichbar bin, darf ich Sie herzlich darum bitten, etwaige Fragen an mich auch unmittelbar an mich zu adressieren. Sodann werde ich Ihnen gern antworten. Selbstverständlich bin ich gern damit einverstanden, dass Sie meine Antwort dann – falls gewünscht – auch veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Bosbach MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.