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Frage von Dieter P. •

Frage an Wolf Klinz von Dieter P. bezüglich Verkehr

Verehrter Herr Doktor Klinz,

an dem Tag, an dem die Presse über EU-Verhandlungen berichtet, daß bei Verkehrsvergehen die Möglichkeit geschaffen werden soll, Personendaten aus einem anderen EU-Land zu beschaffen, erhalte ich aus der Schweiz einen Bußgeld- bescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Kann es denn sein, daß die Bundesrepublik ein Abkommen mit der Schweiz geschlossen hat, das dies ermöglicht ? Und EU-Staaten nicht ?

Herzliche Grüße
Dieter Pütter

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Pütter,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zwischen Deutschland und der Schweiz ist im August 2006 eine Zentralisierung und Vereinfachung des Datenaustausches in Kraft getreten. Seitdem holt der Schweizer Bund auf Antrag der Kantone in Deutschland die Adressen deutscher Verkehrssünder ein, damit die Kantone die Bußen zustellen können.

Die Zentralisierung war Folge eines neuen Vollzugshilfeabkommens. Es hat das bereits bestehende Polizeiabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland ergänzt. Seitdem kann die Schweiz die Daten deutscher Autohalter direkt elektronisch beim Bundesamt für Kraftfahrt in Flensburg abfragen.

Solche bilateralen Abkommen bestehen bisher auch zwischen Staaten der Europäischen Union, allerdings ist die Europäische Kommission seit längerem bemüht, Harmonisierungen in diesem Bereich zu schaffen.

Die Europäische Kommission hat im Juni 2003 das "Europäische Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit 2003-2010" veröffentlicht, welches das im Weißbuch ´Verkehr´ im Jahr 2001 formulierte Ziel, die Anzahl der Verkehrstoten in der EU bis zum Jahr 2010 zu halbieren, bekräftigte. Weiteres Ziel dieses Aktionsprogramms war unter anderem ein verbessertes Verhalten der Verkehrsteilnehmer durch kontinuierliche Aktionen zur Bekämpfung gefährlichen Fahrverhaltens, verstärkte Kontrollen und Harmonisierung der Sanktionen sowie durch die Verbreitung vorbildlicher Praktiken.

Im Oktober 2003 hat die Kommission außerdem eine Empfehlung zu guten Durchsetzungspraktiken im Bereich der Straßenverkehrsordnung abgegeben (2004/345/EG). Die beobachtete Entwicklung der Zahl der Verkehrsunfälle zeigte jedoch, dass dieses nicht bindende Instrument zum Erzielen von Ergebnissen nicht ausreicht. Die bereits bestehenden bilateralen Übereinkünfte blieben bis auf wenige Ausnahmen wirkungslos.

Am 19. März 2008 dieses Jahres hat die Europäische Kommission daher einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, die die grenzübergreifende Ahndung der gefährlichsten Verstöße gegen die Verkehrsordnung erleichtern soll. Ziel ist es, technische Geräte und Rechtsinstrumente einzusetzen, die es ermöglichen, in der EU die Identität von Fahrern zu ermitteln und so Verkehrsdelikte zu ahnden, die in einem anderen Mitgliedstaat als jenem, in dem das betreffende Fahrzeug zugelassen ist, begangen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Wolf Klinz