Frage an Wolf Klinz von Editha K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Klinz,
vor der Ersetzung einer meiner Augenlinsen durch eine künstliche im letzten Jahr erhielt ich in der Klinik ein Patienten-Info-Blatt mit einer Auswahl von Linsen, von denen eine als Standard-Linse bezeichnet wurde. Wählt man diese, zahlt eine GKV alles.
Ich entschied mich für eine, die ein ´verbessertes Kontrastsehen´ versprach und die einen verhältnismäßig geringen Aufpreis erforderlich gemacht hätte (den genauen Betrag habe ich nicht ermitteln können, ich schätze so 200 Euro).
Entscheidet ein GKV-Versicherter sich für eine Nicht-Standard-Linse, dann steht im Patienteninformationsblatt der Klinik: "... dürfen wir die OP nicht mehr mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Eine Zuzahlung Ihrerseits für Kosten der höherwertigen Linse ist ebenfalls nicht erlaubt. ...". Zudem sagte mir die Klinik ausdrücklich: "Sie brauchen gar nicht Ihre GK-Versicherung zu fragen, der Gesetzgeber hat eine Zuzahlung verboten".
Ich zahlte alles als Privatpatient und das bedeutet ich zahlte den 3 fachen Preis, den eine GKV für diese Operation gezahlt hätte.
Meine GKV, die ich entgegen dem Rat der Klinik informierte, war zuerst erstaunt und prüfte meine Angaben und erstattete mir dann aus Kulanz und ohne Umschweife ein Drittel meiner Ausgaben also den Betrag, den sie bei der Wahl der Standardlinse für die OP gezahlt hätte.
Der Gesetzgeber machte mich zu einem unfreiwilligen Privatpatienten, der alles Geforderte zahlt, ohne die Möglichkeit zu haben, in Preisverhandlungen zu treten und den seine GKV nicht vertreten darf.
Finden Sie das richtig?
Mit freundlichen Grüßen
Editha Kuske
Sehr geehrte Frau Kuske,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich bedauere ausdrücklich den von Ihnen geschilderten Sachverhalt und die finanzielle Belastung, die Ihnen entstanden ist. Da es sich hier allerdings um rein nationale Gesetzgebung handelt und nicht auf europäischer Ebene diskutiert werden kann, empfehle ich Ihnen, sich an das Bundesversicherungsamt (www.bva.de) in Bonn zu wenden. Kernaufgabe dieser Behörde ist die Rechtsaufsicht und die Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung bei den bundesunmittelbaren Krankenversicherungsträgern, den gesetzlichen Krankenkassen.
Des Weiteren empfehle ich Ihnen, sich an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Herr Wolfgang Zöller, zu wenden. Die Kontaktdaten sind wie folgt:
Wolfgang Zöller, MdB
Patientenbeauftragter der Bundesregierung
Friedrichstraße 108
10117 Berlin
Telefon +49 (0)30 18 441-3420
Fax +49 (0)30 18 441-3422
E-Mail patientenbeauftragter@bmg.bund.de
Zudem empfehle ich Ihnen, sich an den Vorsitzenden des Arbeitskreises III (Arbeit, Soziales, Gesundheit und Pflege) und Obmann des Ausschusses für Gesundheit der FDP-Bundestagsfraktion, Heinz Lanfermann, zu wenden. Seine Kontaktdaten sind: Heinz Lanfermann MdB
Platz der Republik 1
D-11011 Berlin
Telefon: +49 30 227 77903
Telefax: +49 30 227 76903
E-Mail: heinz.lanfermann@bundestag.de
In der Hoffnung Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.
Dr. Wolf Klinz
MdEP