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Frage von Gerhard K. •

Frage an Wolf Klinz von Gerhard K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Klinz,

Ich bin entschieden dagegen, daß die EU einem Bankdatenaustausch mit den USA zugestimmt haben. Was haben Sie in dieser konkreten Angelegenheit unternommen, um die grundlegenden Bürgerrechte und den Datenschutz sicherzustellen?

Sollte dieser Datenaustausch dennoch stattfinden, bitte ich Sie eindringlich, folgende Nachbesserungen zu verlangen bzw. einzufordern:

1. Der Datenaustausch muss auf Gegenseitigkeit erfolgen, d.h. die entsprechenden Bankdaten der US-Firmen und US-Bürger müssen auch der Bundesrepublik zur Verfügung gestellt werden - schliesslich ist Deutschland auch im Kampf gegen den Terrorismus engangiert.

2. Das Verfahren darf sich nicht allein auf die USA beschränken, sondern sollte dringend auch auf der Basis der Gegenseitigkeit mit anderen Ländern, die sich dem Kampf gegen den Terrorismus angeschlossen haben, vereinbart werden. Dazu gehören unbedingt die folgenden Staaten: Kanada, Schweiz, Russland, Israel, Pakistan, Indien, China, Indonesien u.v.m.

Wenn der Datenaustausch in Kraft tritt, können dann die USA den Terrorist #1, Osama Bin Laden endlich finden und verhaften?

Mit freundlichen Grüssen
Gerhard Kenk

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kenk,

vielen Dank für Ihre Frage.

Auch ich bin dagegen, einem Bankdatenaustausch mit den USA unter den gegenwärtigen Bedingungen zuzustimmen. Eine Zustimmung sollte daher, wie von Ihnen dargelegt, nur unter dem Aspekt der Gegenseitigkeit erfolgen.

Frau Leutheusser-Schnarrenberger, meine Parteikollegin und neue Bundesministerin der Justiz, hat sich daher persönlich der obigen Sache angenommen, was ich ausdrücklich begrüße.

Der Rat wird sich mit diesem Thema am 30. November 2009, also einen Tag vor in Kraft treten des Lissabon-Vertrages, eine Entscheidung treffen. Diesbezüglich erwarte ich, dass der Rat keine Entscheidung am Europäischen Parlament vorbei trifft, um ein SWIFT-Abkommen im Alleingang zu beschließen. Der Lissabon-Vertrag wird dem Europäischen Parlement in dieser Angelegenheit ein klares Mitspracherecht verleihen. Entsprechend sollten die Erwägungen und Bedenken von Seiten des Europäischen Parlements auch in eine Entscheidungsfindung miteinfließen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolf Klinz