Frage an Wittich Schobert von Horst-Dieter B. bezüglich Verkehr
Ich wohne an der K38 und muss leider feststellen, dass seitens der Verwaltung keinerlei Interesse besteht der Raserei der Kraftfahrzeugführer innerhalb des Ortsbereiches entgegenzuwirken.
Muss ich als Bürger, um mein verbrieftes Recht auf eine vermeidbare Lärmbelästigung durchzusetzen, erst klagen?
Nach unserem Grundgesetz gibt es für alle Bürger ein Gleichbehandlungsgebot - gilt dies für den Landkreis Helmstedt nicht?
Die geschaffene Querungshilfe ist völlig überflüssig, da wirkungslos - sie wird bei Bedarf einfach umfahren.
Sehr geehrter Herr Bonn,
vielen Dank für Ihre e-mail. Bitte geben Sie mir einige Tage, um mich mit dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt an der K38 vertraut zu machen. Ich wünsche Ihnen einen schönen 3.Advent
Wittich Schobert
Sehr geehrter Herr Bonn,
bezugnehmend auf Ihre e-mail vom 14. Dezember (K 38 Lehre - Flechtorf) möchte ich Ihnen vorschlagen, dass wir uns vor Ort treffen, damit ich mir einen Eindruck von der Situation verschaffen kann. Wenn Sie damit einverstanden sind, bitte ich um Kontaktaufnahme per e-mail ( wittich-schobert@gmx.de ).
Viele Grüße
Ihr Wittich Schobert