Frage an Winfried Bausback von Inge R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Professor Bausback,
der Artikel 19 der UN-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen „(Unabhängige Lebensführung und Teilhabe an der Gemeinschaft) bestimmt, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben müssen, ihren Wohnsitz frei zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie in welcher Wohnform leben wollen. Sie müssen Zugang zu häuslichen, institutionellen und anderen gemeindenahen Assistenz- und Unterstützungsdiensten haben, die zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft notwendig sind.“
Wie werden Sie persönlich sich dafür einsetzen, dass die UN-Konvention auch in Bayern umgesetzt wird und somit eine Wahlfreiheit für die gewünschte Wohnform garantiert ist, damit auch Menschen, die keine „restverwertbare“ Arbeitsleistung erbringen können, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe - und damit gemeinsam in Wohngruppen mit weniger stark behinderten Erwachsenen - leben und eine externe Tagesförderstätte besuchen können?
Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Inge Rosenberger
Sehr geehrte Frau Rosenberger,
für die Rechte und Hilfen für Behinderte werde ich mich gerne und nachdrücklich einsetzen, denn sie haben Anspruch auf unsere Solidarität. Die Konvention ist auf der internationalen Ebene ein wichtiger Schritt. In Bayern werde ich mich für den weiteren Ausbau der Wohngruppen und Tagesförderstätten einsetzen, der eine an den Bedürfnissen der Behinderten ausgerichtete Betreuung und Lebensform ermöglicht.
Beste Grüße
Winfried Bausback