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Winfried Bausback
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Frage von Bernd H. •

Frage an Winfried Bausback von Bernd H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Bausback,

durch die nachträglich eingeführte Beitragspflicht für Auszahlungen aus Direktversicherungen und Pensionskassen im Jahr 2004 sehe ich eine Enteignung der Personen die eine derartige Versicherung abgeschlossen hatten.

In meinem Fall wurden die Zahlungen aus einem Entgelt geleistet, welches jeweils über den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen lag und somit generell versicherungsfrei war. Ein Arbeitgeberzuschuss war nicht gegeben. Somit erfolgte die Zahlung der Beiträge in vollem
Umfang aus meinem Nettoentgelt. Die Versteuerung erfolgte im Jahr der Auszahlung meiner Pensionskasse.
Hätte ich meine jeweiligen Versicherungsbeiträge anderweitig angespart wären keine Kranken- und Pflegeversicherungbeiträge fällig und mein angespartes Kapital würde nicht gemindert.

Ferner ist die Erhebung der jeweils vollen Beitragssätze mehr als
fragwürdig. Letztendlich wäre bei bestehender Beitragspflicht
der Arbeitgeber zu 50 % beitragspflichtig gewesen.

Fragwürdig ist für mich auch, dass nur freiwillig- und pflichtversichte
Personen zahlungspflichtig sind. Privat versicherte sind ausgenommen.

Weshalb wurden und werden derartige Entscheidungen, die rückwirkend auch für Altverträge Gültigkeit haben, durch die CSU abgesegnet ?

Ich persönlich kann hier nur eine Benachteiligung der Betroffen feststellen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Hippler

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf die Frage der nachträglich eingeführten Beitragspflicht für Auszahlungen aus Direktversicherungen und Pensionskassen im Jahr 2004 wurde ich in den letzten Wochen mehrfach angesprochen. Die Regelung stammt aus der Zeit der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder. Im Rahmen der Koalitionsverhandlung zwischen CDU/CSU und SPD Anfang des Jahres konnte dazu keine ausdrückliche Vereinbarung erreicht werden. Nachdem die Frage der Regelungsstruktur in die Zuständigkeit des Bundes und dort Ressortmäßig in die Zuständigkeit des Bundesfinanzministers Scholz (SPD) fällt, habe ich die an mich gerichteten Anfragen zu dieser komplexen Regelungsstruktur mit der Bitte um Stellungnahme dorthin zugeleitet. Gerne werde ich Sie über die Antworten informieren, sobald sie mir vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Bausback

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