Frage von Peter A. • 07.03.2007
Frage an Willy Wimmer von Peter A. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Wimmer,
warum muß bei einem lebensbedrohendem Notfall - Herzinfarkt- und Alarmierung durch den Notruf 112 (Rettungswagen/Notarzt) in Neuss zusätzlich vom Patienten eine Praxisgebühr/Zuschuß zu den Fahrtkosten von € 10 bezahlt werden?
Leider werden viele Mitbürger daher von der Nutzung des Notrufes 112 bei Verdacht auf Herzinfarkt/Schlaganfall abgehalten um den Notarzt/Rettungswagen lebensrettend zu alarmieren. Können Sie als MdB im Bundestag darauf hinwirken diese Gebühren zu erlassen oder diese den Krankenhaus-/Klinikkosten über die Notfallpauschale zuzuordnen?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Ascher
Antwort ausstehend von Willy Wimmer CDU